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Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen und möchte darauf hinweisen, dass ein Stahlabweiser zu einer nennenswerten Erhöhung der Sicherheit, wie in der Anregung aufgeführt, nicht geeignet ist. Auch unterscheidet sich der Eingang der Hausnummer 77 nicht von anderen Eingängen und Zufahrten in dem Straßenzug beziehungsweise Örtlichkeiten im gesamten Stadtgebiet. Sollten Verkehrsteilnehmende den Bürgersteig überfahren, stellt dies ein absichtliches Fehlverhalten dar. Die vorhandenen Straßenbreiten lassen eine ordnungsgemäße Nutzung der Fahrbahn zu. Auch weist der Gehweg eine ausreichende Breite aus, um diesen gefahrlos betreten zu können. Leider lässt sich nicht jedes Fehlverhalten mit verkehrsrechtlichen Mitteln abstellen.