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Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Befahren des Bürgersteigs zu verhindern. Dies könnte z. B. im Bereich der Hausnummer 77 durch die Aufstellung eines Pfostens wie im weiteren Verlauf der Talstraße bereits erfolgt ist oder durch eine deutliche Erhöhung der Bordsteinkanten erfolgen, so dass das Befahren für die Fahrzeuge deutlich wahrnehmbar wird. Möglich wäre auch z. B. die Aufstellung eines Pollers im Hinblick auf die Grundsanierung und 2. zeitgleich wird um einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherheit mit allen Beteiligten gebeten, um die gefährliche Situation zu beseitigen.

Begründung

Nach § 25 Abs. 1 StVO sind für Personen, die zu Fuß unterwegs sind, die Gehwege verwenden. Wenn Fahrzeugführer*innen entgegen der StVO den Gehweg befahren, droht ein Bußgeld. Um zur Sicherheit für alle Personen, die zu Fuß im o. g. Bereich unterwegs sind, möglichst schnell zu einer effektiven Lösung zu kommen, ist von Seiten des Magistrates unabhängig von der Schulwegsicherheitskommission die Gefahrenstelle durch die Aufstellung eines Postens zu entschärfen. Da im kommenden Jahr 2023 eine komplette Grundsanierung der Talstraße ansteht, wäre es sinnvoll, dass bis dahin vor Haus-Nr. 77 ein Poller aufgestellt wird, der dann bei der Sanierung durch einen Pfosten ersetzt wird.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

8
8. Sitzung OBR 12
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme