Fußgängerüberweg Weismüllerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1426 Betreff: Fußgängerüberweg Weismüllerstraße
Vorläufige Stellungnahme: Grundsätzlich kann an besagter Stelle ein
Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis
einer bestimmten Anzahl Fußgänger und Kraftfahrzeuge im Stundenmittel. Daher
wird zunächst eine Verkehrszählung durchgeführt. Abhängig vom Ergebnis kann
dann über die Anregung entschieden werden. Ein Ergebnis sollte bis zum Ende des
3. Quartals 2019 vorliegen. Sofern der Fußgängerüberweg eingerichtet wird, muss
die Beleuchtung in diesem Bereich angepasst werden. Der Standort der
Beleuchtungsmaste wird in Abstimmung mit den erforderlichen Markierungsarbeiten
und eventueller Bordsteinabsenkungen festgelegt. Darüber hinaus muss im Vorfeld
die Fahrbahndecke teilweise saniert werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.05.2019, OM 4551