Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fußgängerüberweg Weismüllerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1426 Betreff: Fußgängerüberweg Weismüllerstraße Vorläufige Stellungnahme: Grundsätzlich kann an besagter Stelle ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer bestimmten Anzahl Fußgänger und Kraftfahrzeuge im Stundenmittel. Daher wird zunächst eine Verkehrszählung durchgeführt. Abhängig vom Ergebnis kann dann über die Anregung entschieden werden. Ein Ergebnis sollte bis zum Ende des 3. Quartals 2019 vorliegen. Sofern der Fußgängerüberweg eingerichtet wird, muss die Beleuchtung in diesem Bereich angepasst werden. Der Standort der Beleuchtungsmaste wird in Abstimmung mit den erforderlichen Markierungsarbeiten und eventueller Bordsteinabsenkungen festgelegt. Darüber hinaus muss im Vorfeld die Fahrbahndecke teilweise saniert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4551

Verknüpfte Vorlagen