Fußgängerüberweg Weismüllerstraße
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, in der Weismüllerstraße, Höhe Nr. 36, gegenüber dem Durchgang zwischen Nr. 25 und 29, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Beschäftigte des dort beidseitig ansässigen Rechenzentrum müssen relativ häufig zwischen ihren Büros auf der einen Seite und den Technikräumen auf der anderen Straßenseite hin- und herwechseln. Auf der Straße selbst herrscht ortstypischer LKW-Verkehr mit Tempo 50. Gegenwärtig werden dort weitere Einrichtungen gebaut, was zusätzlichen Fußgängerverkehr erzeugt, der auch nach Baufertigstellung aufgrund der erhöhten Kapazität nicht nachlassen wird. Der Betreiber des Rechenzentrums ist in der Absicht, die Unfallsicherheit der dortigen Arbeitsstätte zu gewährleisten, an den Ortsbeirat herangetreten.