Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main ist Pilotkommune bei der Umsetzung des digitalen Gewerbesteuerbescheides. Vorgesehen ist, dass der Gewerbesteuerbescheid in das elektronische Postfach des bundesweiten auf ELSTER basierten "Mein Unternehmenskonto" eingestellt wird, so dass die Dokumente von den Steuerpflichtigen digital abgerufen und automatisiert weiterverarbeitet werden können. Der Produktivstart soll zum Jahresende 2024 erfolgen. Für den elektronischen Versand von Gebührenbescheiden fehlt bislang eine flächendeckende technische Infrastruktur, mit welcher die rechtssichere elektronische Bekanntgabe von Gebührenbescheiden erfolgen könnte. Die Realisierbarkeit der elektronischen Bekanntgabe wird maßgeblich von der zukünftigen Weiterentwicklung und Nutzung der BundID abhängig sein, mit der die digitalen Verwaltungsleistungen abgewickelt werden sollen. Für die Stadt Frankfurt am Main sind öffentliche Bekanntmachungen zwingend im Amtsblatt zu veröffentlichen. Das Amtsblatt muss als Druckwerk (Printmedium) herausgegeben werden, dies ergibt sich auch aus der Aufzählung in § 7 HGO, die das Amtsblatt neben der Veröffentlichung im Internet benennt. Das Amtsblatt erscheint digital in Form eines PDFs bereits seit mehreren Jahren auf den Seiten von Frankfurt.de (https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/amtsblatt-der-stadt-frankfurt-am-main). Es wird zurzeit durch die Redaktion Amtsblatt geprüft, mit welchem digitalen Instrument ein Newsletter-Abo des Amtsblattes angeboten werden kann, damit es auch dem Datenschutz entspricht. Ein elektronischer Versand der Beschlüsse des Ortsbeirats an die Fraktionsvorsitzenden ist über die verwendete Software nicht möglich. Ein Versand wäre nur mit erheblichem Aufwand möglich, wofür zurzeit im Büro der Stadtverordnetenversammlung keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Beschlüsse stehen elektronisch in PARLIS zur Verfügung und können jederzeit heruntergeladen werden.