Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Frankfurt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, für wann die Digitalisierung der folgenden Vorgänge angedacht ist:
- Elektronischer Versand von Gebühren- und Gewerbesteuerbescheiden
- Bezug der Amtsblätter per E-Mail nach vorheriger Registrierung (Abo)
- Elektronischer Versand der Beschlüsse des Ortsbeirats an die Fraktionsvorsitzenden Begründung: Um Papier zu vermeiden, Porto zu sparen, Ressourcen und Umwelt zu schonen sowie Vorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen, sind die Möglichkeiten der Digitalisierung auszunutzen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.02.2024,
OF 1189/1 Betreff: Fragen zur Digitalisierung in
Frankfurt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu
berichten, für wann die Digitalisierung der folgenden Vorgänge angedacht
ist: 1. Elektronischer Versand von
Gebühren- und Gewerbesteuerbescheiden 2. Bezug der Amtsblätter per E-Mail nach vorheriger
Registrierung (Abo) 3. Elektronischer Versand der Beschlüsse des Ortsbeirats an
die Fraktionsvorsitzenden Begründung: Um Papier zu vermeiden, Porto zu sparen, Ressourcen
und Umwelt zu schonen sowie Vorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen, sind
die Möglichkeiten der Digitalisierung auszunutzen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1
am 05.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 893 2024
Die Vorlage OF 1189/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme