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Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Frankfurt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, für wann die Digitalisierung der folgenden Vorgänge angedacht ist:

  1. Elektronischer Versand von Gebühren- und Gewerbesteuerbescheiden
  2. Bezug der Amtsblätter per E-Mail nach vorheriger Registrierung (Abo)
  3. Elektronischer Versand der Beschlüsse des Ortsbeirats an die Fraktionsvorsitzenden Begründung: Um Papier zu vermeiden, Porto zu sparen, Ressourcen und Umwelt zu schonen sowie Vorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen, sind die Möglichkeiten der Digitalisierung auszunutzen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1189/1 Betreff: Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, für wann die Digitalisierung der folgenden Vorgänge angedacht ist: 1. Elektronischer Versand von Gebühren- und Gewerbesteuerbescheiden 2. Bezug der Amtsblätter per E-Mail nach vorheriger Registrierung (Abo) 3. Elektronischer Versand der Beschlüsse des Ortsbeirats an die Fraktionsvorsitzenden Begründung: Um Papier zu vermeiden, Porto zu sparen, Ressourcen und Umwelt zu schonen sowie Vorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen, sind die Möglichkeiten der Digitalisierung auszunutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 893 2024 Die Vorlage OF 1189/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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