Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1414
Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße Nachdem sich die Eichendorffstraße in einer Tempo-30-Zone befindet, ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung die Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege aufzuheben. Die aufgebrachten Markierungen und die nach der Änderung der Parkordnung vorhandene Breite der Fahrbahn von ca. 3,80 m entsprechen völlig den Vorgaben zur verkehrssicheren Ausgestaltung einer Tempo-30-Zone. Es ist deshalb nicht beabsichtigt, den Radverkehr wieder auf den Bürgersteig zu verlegen, da dies erfahrungsgemäß häufig zu gefährlichen Begegnungen mit Fußgängern führt.