Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST
1414
Betreff: Radfahren gegen
die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße Nachdem sich die Eichendorffstraße in einer
Tempo-30-Zone befindet, ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung die
Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege aufzuheben. Die aufgebrachten
Markierungen und die nach der Änderung der Parkordnung vorhandene Breite der
Fahrbahn von ca. 3,80 m entsprechen völlig den Vorgaben zur verkehrssicheren
Ausgestaltung einer Tempo-30-Zone. Es ist deshalb nicht beabsichtigt, den Radverkehr
wieder auf den Bürgersteig zu verlegen, da dies erfahrungsgemäß häufig zu
gefährlichen Begegnungen mit Fußgängern führt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.05.2009, OM 3309
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2009, OM 3811