Kreuzung Im Uhrig/Alt-Eschersheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1406
Betreff: Kreuzung Im Uhrig/Alt-Eschersheim Der Magistrat hat eine Überprüfung veranlasst. Danach konnten keine besonderen Sichtbehinderungen an der Einmündung Im Uhrig/Alt-Eschersheim festgestellt werden. Der gesamte Kreuzungsbereich ist weit einzusehen. Die Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich unterscheiden sich insoweit nicht von einer Vielzahl anderer Einmündungsbereiche im Stadtgebiet. Zudem ist in der Straße Alt-Eschersheim die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, sodass es den aus der Straße Im Uhrig einbiegenden Verkehrsteilnehmer durchaus zuzumuten ist, unter Beachtung der Vorfahrt und der allgemeinen Sorgfaltspflicht in die Straße Alt-Eschersheim einzufahren.