Kreuzung Im Uhrig/Alt-Eschersheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST
1406
Betreff: Kreuzung Im
Uhrig/Alt-Eschersheim Der Magistrat hat eine Überprüfung
veranlasst. Danach konnten keine besonderen Sichtbehinderungen an der
Einmündung Im Uhrig/Alt-Eschersheim festgestellt werden. Der gesamte
Kreuzungsbereich ist weit einzusehen. Die Sichtverhältnisse im
Einmündungsbereich unterscheiden sich insoweit nicht von einer Vielzahl anderer
Einmündungsbereiche im Stadtgebiet. Zudem ist in der Straße Alt-Eschersheim die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, sodass es den aus der Straße Im Uhrig
einbiegenden Verkehrsteilnehmer durchaus zuzumuten ist, unter Beachtung der
Vorfahrt und der allgemeinen Sorgfaltspflicht in die Straße Alt-Eschersheim
einzufahren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2011, OM 283