Kreuzung Im Uhrig/Alt-Eschersheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM
283 entstanden aus Vorlage:
OF 114/9 vom
08.08.2011 Betreff: Kreuzung Im Uhrig/Alt-Eschersheim
Anwohner haben darauf hingewiesen, dass für den Verkehr, der
von der Straße Im Uhrig in die Straße Alt-Eschersheim einbiegen will, die
Kreuzung nur schwer zu übersehen ist. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob die Übersichtlichkeit der Kreuzung - etwa durch die Montage eines
Verkehrsspiegels - verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2011, ST 1406
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9
am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
5. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
6. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
7. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Abstimmung:
zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0