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Das Aus für die Rennbahn nach 152 Jahren verlangt besondere Verantwortung des Magistrats für die zukünftige Nutzung des Geländes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1404 Betreff: Das Aus für die Rennbahn nach 152 Jahren verlangt besondere Verantwortung des Magistrats für die zukünftige Nutzung des Geländes Der Entscheidung für die Errichtung einer DFB-Akademie ist eine intensive Projektprüfung vorausgegangen. Hierbei erfolgte eine Abwägung ökologischer, ökonomischer, planungsrechtlicher und sportfachlicher Aspekte. Gerade auch mit der Historie und der langen Tradition der Galopprennbahn hat sich der Magistrat sorgfältig befasst. Soweit aus den Unterlagen ersichtlich, ist die Stadt Frankfurt am Main seit unvordenklicher Zeit Eigentümerin des Geländes. Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Rennbahngelände zu irgendeinem Zeitpunkt der Familie von Weinberg gehörte wie es fälschlicherweise in der Presse kommuniziert wurde. Fakt ist, dass der Geschäftsführer der bisherigen Rennbahnbetreiberin im Rahmen der Einigungsgespräche über die Aufgabe der Rennbahn selbst geäußert hat, dass er sich altersbedingt aus dem Rennbetrieb zurückziehen möchte. Ferner sieht er zu seinem Bedauern keinen möglichen Nachfolger für seine Person, der sich in vergleichbarem (finanziellen) Umfang wie er selbst einbringen würde. Insofern wäre eine Fortführung des Rennbetriebs allein unter finanziellen Erwägungen langfristig ohnehin nicht möglich. Der Magistrat bewertet die Ansiedlung der DFB-Akademie auf dem Gelände der Galopprennbahn als äußerst positiv für die Stadtentwicklung. Die Flächen können zudem betriebswirtschaftlich optimaler genutzt werden. Bezüglich der Grüngürtelplanung muss geklärt werden, ob für die zu bebauenden Bereiche der DFB-Akademie eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans und eine Entlassung aus dem Grüngürtel erforderlich ist. Für die Öffentlichkeit soll eine größtmögliche Zugänglichkeit für das Gesamtgelände erreicht werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die sportlichen Einrichtungen des DFB eingezäunt werden, wie es zur Sicherung solcher Anlagen typisch ist. Ein Teil der Gesamtfläche ist bereits heute öffentlich zugänglicher Bannwald und wird entsprechend gesichert. Die übrigen Flächen sollen als öffentliche Grünflächen erhalten und für die Bevölkerung als Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet geöffnet werden. Insgesamt ist auf die naturschutzrechtlichen Restriktionen besonders Rücksicht zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3341