Das Aus für die Rennbahn nach 152 Jahren verlangt besondere Verantwortung des Magistrats für die zukünftige Nutzung des Geländes
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST
1404
Betreff: Das Aus für die
Rennbahn nach 152 Jahren verlangt besondere Verantwortung des Magistrats für
die zukünftige Nutzung des Geländes Der Entscheidung für die
Errichtung einer DFB-Akademie ist eine intensive Projektprüfung vorausgegangen.
Hierbei erfolgte eine Abwägung ökologischer, ökonomischer, planungsrechtlicher
und sportfachlicher Aspekte. Gerade auch mit der Historie und der langen
Tradition der Galopprennbahn hat sich der Magistrat sorgfältig befasst. Soweit
aus den Unterlagen ersichtlich, ist die Stadt Frankfurt am Main seit
unvordenklicher Zeit Eigentümerin des Geländes. Es gibt keine Hinweise darauf,
dass das Rennbahngelände zu irgendeinem Zeitpunkt der Familie von Weinberg
gehörte wie es fälschlicherweise in der Presse kommuniziert wurde. Fakt ist, dass der Geschäftsführer der bisherigen
Rennbahnbetreiberin im Rahmen der Einigungsgespräche über die Aufgabe der
Rennbahn selbst geäußert hat, dass er sich altersbedingt aus dem Rennbetrieb
zurückziehen möchte. Ferner sieht er zu seinem Bedauern keinen möglichen
Nachfolger für seine Person, der sich in vergleichbarem (finanziellen) Umfang
wie er selbst einbringen würde. Insofern wäre eine Fortführung des Rennbetriebs
allein unter finanziellen Erwägungen langfristig ohnehin nicht möglich. Der Magistrat bewertet die Ansiedlung der
DFB-Akademie auf dem Gelände der Galopprennbahn als äußerst positiv für die
Stadtentwicklung. Die Flächen können zudem betriebswirtschaftlich optimaler
genutzt werden.
Bezüglich der Grüngürtelplanung
muss geklärt werden, ob für die zu bebauenden Bereiche der DFB-Akademie eine
Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans und eine Entlassung aus dem
Grüngürtel erforderlich ist. Für die Öffentlichkeit soll eine größtmögliche
Zugänglichkeit für das Gesamtgelände erreicht werden. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass die sportlichen Einrichtungen des DFB eingezäunt werden, wie
es zur Sicherung solcher Anlagen typisch ist. Ein Teil der Gesamtfläche ist
bereits heute öffentlich zugänglicher Bannwald und wird entsprechend gesichert.
Die übrigen Flächen sollen als öffentliche Grünflächen erhalten und für die
Bevölkerung als Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet geöffnet werden.
Insgesamt ist auf die naturschutzrechtlichen Restriktionen besonders Rücksicht
zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.07.2014, OM 3341