Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwin-digkeitsabhängig steuern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST
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Betreff: Ampelanlage im
Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße
geschwin-digkeitsabhängig steuern Entsprechend dem Erlass des
Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
vom 23.11.2015 - Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), hier: § 37
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2015 - dürfen Lichtzeichenanlagen nicht als
Maßnahme zur Beeinflussung der Fahrgeschwindigkeit eingesetzt werden.
Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2018, OM 3513