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Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwin-digkeitsabhängig steuern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 13 Betreff: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwin-digkeitsabhängig steuern Entsprechend dem Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 - Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), hier: § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2015 - dürfen Lichtzeichenanlagen nicht als Maßnahme zur Beeinflussung der Fahrgeschwindigkeit eingesetzt werden. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3513