Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern
Begründung
Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlage an oben genannter Kreuzung technisch so aufzurüsten, dass bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 KM/H) eine automatische Rotschaltung erfolgt. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird außerhalb des Berufsverkehrs häufig als Rennstrecke genutzt. Insbesondere in den Abendstunden erfolgen häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aufgrund der schmalen Bürgersteige ist das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für das Sicherheitsgefühl der Bürger unverzichtbar. Durch die zuständigen Ämter und Behörden erfolgt eine Geschwindigkeitsüberwachung selten und in den Tagesrandstunden nie. Im Rahmen der technischen Umrüstung ist eine Ausweitung der Betriebszeit der Ampelanlage bis min. 23 Uhr wünschenswert.