Spielplatz Gustavsburgplatz hier: Verkehrliche Risiken für Kinder
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST
1383
Betreff: Spielplatz
Gustavsburgplatz hier: Verkehrliche Risiken für Kinder Zu 1 bis 3: Dem Wunsch nach zusätzlichen
Pollern, zur Absicherung der Verkehrsinseln, des Eingangsbereiches der
Kindertagesstätte und des Spielplatzes Gustavsburgplatz, wird entsprochen.
Zu 4.: Die beantragten Fußgängerüberwege im Bereich der
Rebstöcker Straße können wegen des vorhandenen Gleiskörpers nicht angelegt
werden. Im Bereich der Tempo 30-Zonen, hier in der Lahnstraße, sind
Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich. Auf Grund der zu geringen
Fahrbahnbreite kommt auch eine Querungshilfe mit Inselköpfen nicht in
Betracht. Über den gewünschten
Fußgängerüberweg zwischen dem Spielplatz, der Verkehrsinsel und dem
Eingangsbereich der Kindertagesstätte kann erst nach einer Querschnittszählung
des Kfz-Verkehrs sowie des Fußgängerquerverkehrs entschieden werden. Diese
Zählung wird nach Beendigung der Hochbaumaßnahme durchgeführt. Darüber hinaus
besteht in diesem Bereich keine weitere Möglichkeit, Querungshilfen während der
Baumaßnahme einzurichten. Zu 5.: Wegen der laufenden Hochbaumaßnahme besteht zur
Nutzung des Gehweges und der Fahrbahn bis in das Jahr 2018 eine entsprechende
Sondernutzungserlaubnis. Die Baustellenüberwachung wird beauftragt, den
genannten Bereich zu überprüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1540