Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Rennstrecke Europa-Allee. "Ich will Spaß - ich geb Gas"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1380 Betreff: Rennstrecke Europa-Allee. "Ich will Spaß - ich geb Gas" Zu 1.: Sowohl Magistrat als auch Landespolizei ist die Problematik bekannt. Zu 2.: Geschwindigkeitskontrollen im genannten Bereich gestalten sich schwierig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können Kontrollen in östlicher Fahrtrichtung nicht durchgeführt werden. In westlicher Fahrtrichtung wurden in der 23. und 24 Kalenderwoche Testmessungen durchgeführt. In einer Gesamtzeit von 3:05 Stunden (an zwei Messtagen) wurden vor und nach dem Tunnel insgesamt 498 Fahrzeuge erfasst. Davon wurden 41 Fahrzeuge mit erhöhter Geschwindigkeit gemessen, wodurch sich eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von lediglich 8 Prozent ergibt. Es gilt zu beachten, dass Geschwindigkeitskontrollen vorrangig zur Abwehr von Gefahren im Straßenverkehr dienen. Nächtliche Geschwindigkeitskontrollen zum Lärmschutz würden in unverhältnismäßigem Maße personelle Ressourcen einbinden, die dringend für die Verkehrsüberwachung zwischen 07:00 und 22:00 Uhr gebraucht werden, zumal in diesem Zeitraum laut Verkehrsstatistik der Polizei auch die Unfallzahlen wesentlich höher als in den Nachtstunden sind. Somit wäre eine immense Personalaufstockung von Nöten, um sowohl die Priorität auf die Tag- und Abendstunden zu erfüllen, als auch nachts eine zielführende Überwachungsdichte zu gewährleisten. Von der Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage wird derzeit abgesehen. Die Auswahl der Standorte, an denen solche Anlagen installiert werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die städtische Unfallkommission vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie beispielsweise die Unfallzahlen der Polizei. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, die innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider mehrfach zu finden sind. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von mehreren Messanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Zu 3. und 5.: Um das Geschwindigkeitsniveau zu senken, wurde zwischen der Emser Brücke und dem Europatunnel auf eine Mittelmarkierung verzichtet. Hinweise auf die innerstädtische Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind zusätzlich in östlicher und westlicher Fahrtrichtung jeweils am Tunnelausgang mit dem Verkehrszeichen (VZ) 274-55 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" angebracht. Am Tunnelausgang sind spezielle Elemente montiert, die das Geräuschniveau herabsetzen sollen. Zu 4.: Es bestehen keine weiteren Möglichkeiten, dem absichtlichen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln entgegen zu treten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1537

Verknüpfte Vorlagen