Rennstrecke Europa-Allee. "Ich will Spaß - ich geb Gas"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST
1380
Betreff: Rennstrecke
Europa-Allee. "Ich will Spaß - ich geb Gas" Zu 1.: Sowohl Magistrat als auch Landespolizei ist die
Problematik bekannt. Zu 2.: Geschwindigkeitskontrollen im genannten Bereich
gestalten sich schwierig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können
Kontrollen in östlicher Fahrtrichtung nicht durchgeführt werden. In westlicher Fahrtrichtung wurden in der 23. und 24
Kalenderwoche Testmessungen durchgeführt. In einer Gesamtzeit von 3:05 Stunden
(an zwei Messtagen) wurden vor und nach dem Tunnel insgesamt 498 Fahrzeuge
erfasst. Davon wurden 41 Fahrzeuge mit erhöhter Geschwindigkeit gemessen,
wodurch sich eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von lediglich 8
Prozent ergibt.
Es gilt zu beachten, dass
Geschwindigkeitskontrollen vorrangig zur Abwehr von Gefahren im Straßenverkehr
dienen. Nächtliche Geschwindigkeitskontrollen zum Lärmschutz würden in
unverhältnismäßigem Maße personelle Ressourcen einbinden, die dringend für die
Verkehrsüberwachung zwischen 07:00 und 22:00 Uhr gebraucht werden, zumal in
diesem Zeitraum laut Verkehrsstatistik der Polizei auch die Unfallzahlen
wesentlich höher als in den Nachtstunden sind. Somit wäre eine immense
Personalaufstockung von Nöten, um sowohl die Priorität auf die Tag- und
Abendstunden zu erfüllen, als auch nachts eine zielführende Überwachungsdichte
zu gewährleisten. Von der Aufstellung einer stationären
Geschwindigkeitsmessanlage wird derzeit abgesehen. Die Auswahl der Standorte,
an denen solche Anlagen installiert werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in
der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die städtische
Unfallkommission vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die
Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie
beispielsweise die Unfallzahlen der Polizei. Örtlichkeiten, an denen sich in
kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf
Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen
priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung
eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, die innerhalb
der Stadt Frankfurt am Main leider mehrfach zu finden sind. Die Bevorzugung
einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder
die Installation von mehreren Messanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch
das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an
allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Zu 3. und 5.: Um das Geschwindigkeitsniveau zu senken, wurde
zwischen der Emser Brücke und dem Europatunnel auf eine Mittelmarkierung
verzichtet. Hinweise auf die innerstädtische Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
sind zusätzlich in östlicher und westlicher Fahrtrichtung jeweils am
Tunnelausgang mit dem Verkehrszeichen (VZ) 274-55 Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) "zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" angebracht. Am Tunnelausgang
sind spezielle Elemente montiert, die das Geräuschniveau herabsetzen sollen.
Zu 4.: Es bestehen keine weiteren Möglichkeiten, dem
absichtlichen Fehlverhalten einzelner
Verkehrsteilnehmender mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln entgegen zu
treten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1537