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Lärmaktionsplan

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1371 Betreff: Lärmaktionsplan Die Anregung zielt darauf ab, dass die Stadt Frankfurt am Main als von Verkehrslärm betroffener Grundstückseigentümer (Hallgartenschule) einen Antrag gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG stellt, um so, trotz bereits bestehender Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses, zusätzliche Vorkehrungen zum Ausschluss nachteiliger Auswirkungen des festgestellten Planes (hier: Ausbau der A661) verlangen zu können. Dies setzt jedoch voraus, dass die von der ausgebauten Autobahn ausgehenden Lärmimmissionen als nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens anzusehen sind. Die Erfolgsaussichten einer solchen Vorgehensweise hat der Magistrat mit seiner Stellungnahme vom 28. September 2012, ST 1579, infrage gestellt und hat stattdessen auf seine erfolgreichen Verhandlungen mit dem Land Hessen hinsichtlich freiwilliger Ergänzungen des Lärmschutzes an der A 661 verwiesen. Demnach wird das Land Hessen das Schallschutzkonzept entlang des Ausbaubereiches erneut überprüfen. Damit würde auch die Lärmsituation im Bereich der Hallgartenschule erneut untersucht und gemäß den Anforderungen der einschlägigen 16. BImSchV bewertet werden. Dieser Ansatz beinhaltet somit eine wesentlich realistischere Chance, die Lärmbelastung der Hallgartenschule sowie auch aller anderen schutzbedürftigen Nutzungen mittelfristig reduzieren zu können, als der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Weg über § 75 Abs. 2 HVwVfG. Die Anregung des Ortsbeirates wurde im Rahmen der Beteiligung als Anmerkung in das Schreiben der Stadt Frankfurt am Main an das Regierungspräsidium Darmstadt aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2293

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