Lärmaktionsplan
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST
1371
Betreff: Lärmaktionsplan Die Anregung zielt darauf ab, dass
die Stadt Frankfurt am Main als von Verkehrslärm betroffener
Grundstückseigentümer (Hallgartenschule) einen Antrag gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG
stellt, um so, trotz bereits bestehender Unanfechtbarkeit des
Planfeststellungsbeschlusses, zusätzliche Vorkehrungen zum Ausschluss
nachteiliger Auswirkungen des festgestellten Planes (hier: Ausbau der A661)
verlangen zu können. Dies setzt jedoch voraus, dass die von der ausgebauten
Autobahn ausgehenden Lärmimmissionen als nicht voraussehbare Wirkungen des
Vorhabens anzusehen sind. Die Erfolgsaussichten einer solchen Vorgehensweise
hat der Magistrat mit seiner Stellungnahme vom 28. September 2012, ST 1579,
infrage gestellt und hat stattdessen auf seine erfolgreichen Verhandlungen mit
dem Land Hessen hinsichtlich freiwilliger Ergänzungen des Lärmschutzes an der A
661 verwiesen. Demnach wird das Land Hessen das Schallschutzkonzept entlang des
Ausbaubereiches erneut überprüfen. Damit würde auch die Lärmsituation im
Bereich der Hallgartenschule erneut untersucht und gemäß den Anforderungen der
einschlägigen 16. BImSchV bewertet werden. Dieser Ansatz beinhaltet somit eine wesentlich
realistischere Chance, die Lärmbelastung der Hallgartenschule sowie auch aller
anderen schutzbedürftigen Nutzungen mittelfristig reduzieren zu können, als der
vom Ortsbeirat vorgeschlagene Weg über § 75 Abs. 2 HVwVfG. Die Anregung des Ortsbeirates wurde im Rahmen der
Beteiligung als Anmerkung in das Schreiben der Stadt Frankfurt am Main an das
Regierungspräsidium Darmstadt aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2013, OM 2293