Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1370 Betreff: Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf
der Straße Taunusanlage einrichten Der Magistrat entspricht der
Anregung in der Weise, dass das verkehrliche Ziel der Anregung in seine kurz-
bis mittelfristigen Vorhaben zur weiteren Ertüchtigung des innerstädtischen
Radverkehrsnetzes aufgenommen wird. Der beschriebene Abschnitt des Anlagenrings,
beginnend im Norden an der Mainzer Landstraße über die Taunus- und Gallusanlage
bis zum Untermainkai verfügt zurzeit über keine Radverkehrsanlage. Dieser
Straßenzug mit seiner dichten Bebauung auf der Westseite stellt wichtige Quell-
und Zielverbindungen her. Weiterhin verbindet er den von Norden kommenden
Reuterweg mit dem Untermainkai. Da es das erklärte Ziel des Magistrats ist, dem
gesteigerten Radverkehrsaufkommen gerecht zu werden und die Belastung der
Bevölkerung durch den motorisierten Individualverkehr zu verringern, muss
geprüft werden, wie dem Radverkehr in diesem Straßenabschnitt eine Führung
angeboten werden kann. Die damit für den motorisierten Individualverkehr
einhergehenden Einschränkungen der Leistungsfähigkeit sind nach Auffassung des
Magistrats verhältnismäßig und angesichts der Bedeutung des Netzabschnittes für
den Radverkehr geboten. Die in der Anregung vorgeschlagene Führung durch
einen Schutzstreifen muss überdacht werden, da bei mehrstreifigen Fahrbahnen
mit Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs von 50 km/h zur
Führung des Radverkehrs Radfahrstreifen oder bauliche Radwege empfohlen werden.
Während sich im Streckenverlauf durch Fahrstreifenreduzierungen
Radverkehrsanlagen realisieren lassen, muss ferner die Führung an den Knoten
noch weiter differenziert betrachtet werden. Vor einer Umsetzung sind
umfangreiche Abstimmungen aufgrund der notwendigen Planungen an der Strecke und
insbesondere an den lichtsignalgeregelten Knotenpunkten notwendig, die in 2019
nicht werden abgeschlossen werden können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2019, OM 4308