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Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1370 Betreff: Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten Der Magistrat entspricht der Anregung in der Weise, dass das verkehrliche Ziel der Anregung in seine kurz- bis mittelfristigen Vorhaben zur weiteren Ertüchtigung des innerstädtischen Radverkehrsnetzes aufgenommen wird. Der beschriebene Abschnitt des Anlagenrings, beginnend im Norden an der Mainzer Landstraße über die Taunus- und Gallusanlage bis zum Untermainkai verfügt zurzeit über keine Radverkehrsanlage. Dieser Straßenzug mit seiner dichten Bebauung auf der Westseite stellt wichtige Quell- und Zielverbindungen her. Weiterhin verbindet er den von Norden kommenden Reuterweg mit dem Untermainkai. Da es das erklärte Ziel des Magistrats ist, dem gesteigerten Radverkehrsaufkommen gerecht zu werden und die Belastung der Bevölkerung durch den motorisierten Individualverkehr zu verringern, muss geprüft werden, wie dem Radverkehr in diesem Straßenabschnitt eine Führung angeboten werden kann. Die damit für den motorisierten Individualverkehr einhergehenden Einschränkungen der Leistungsfähigkeit sind nach Auffassung des Magistrats verhältnismäßig und angesichts der Bedeutung des Netzabschnittes für den Radverkehr geboten. Die in der Anregung vorgeschlagene Führung durch einen Schutzstreifen muss überdacht werden, da bei mehrstreifigen Fahrbahnen mit Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs von 50 km/h zur Führung des Radverkehrs Radfahrstreifen oder bauliche Radwege empfohlen werden. Während sich im Streckenverlauf durch Fahrstreifenreduzierungen Radverkehrsanlagen realisieren lassen, muss ferner die Führung an den Knoten noch weiter differenziert betrachtet werden. Vor einer Umsetzung sind umfangreiche Abstimmungen aufgrund der notwendigen Planungen an der Strecke und insbesondere an den lichtsignalgeregelten Knotenpunkten notwendig, die in 2019 nicht werden abgeschlossen werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4308

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