Frankfurter Vorgartensatzung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST
1366
Betreff: Frankfurter
Vorgartensatzung Der Magistrat hat den Ortsbezirk
2, in dem sich die betreffenden Liegenschaften befinden, 2012 und 2013
flächendeckend überprüft und gegen die gravierenden Vorgartenverstöße
Verwaltungsverfahren eingeleitet. Zu den in der Anregung des Ortsbeirats
angesprochenen Liegenschaften kann der Magistrat im Einzelnen
mitteilen:
Eppsteiner Straße 27: Auf der Liegenschaft Eppsteiner
Straße 27 befindet sich im Erdgeschoss ein Ladengeschäft. Die Vorgartensatzung
lässt vor dem Schaufenster des Ladengeschäfts eine Befestigung bis zu 1,50 m
Tiefe zu. Für die verbleibende, geringe Fläche wird aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit kein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Eppsteiner Straße 29: Der Magistrat hat wegen der nicht satzungskonformen
Gestaltung des Vorgartens ein Ver-waltungsverfahren eingeleitet. Die
Eigentümerin hat bereits Kontakt mit dem Magistrat aufgenommen und angekündigt,
in Kürze einen Bepflanzungsvorschlag einzureichen. Eppsteiner Straße 31: Die Versiegelung besteht nach den Akten des
Magistrats seit mindestens Februar 1969 und somit vor Inkrafttreten der
Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main. Es kommt auch keine Ahndung wegen
der nicht genehmigten Bebauung von nicht überbaubaren Grundstücksflächen in
Betracht, da der für die Liegenschaft geltende Bebauungsplan B 320 (Westend I)
erst zum 09.05.1978 in Kraft getreten ist. Ein Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung des
Vorgartens kann daher nicht durchgeführt werden. Bockenheimer Landstraße 109: Auf der Liegenschaft finden derzeit Bauarbeiten
statt. Zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung im Jahr 2012 hatte der
Magistrat noch eine vorgartensatzungskonforme Nutzung festgestellt. Der
Magistrat wird den Eigentümer darauf hinweisen, dass der Vorgarten nach
Abschluss der Bauarbeiten wieder gemäß den Vorgaben der Vorgartensatzung
herzustellen ist.
Bockenheimer Landstraße
73-77: Die bestehende
Vorgartengestaltung wurde 1996 im Zusammenhang mit dem Umbau des Gebäudes
genehmigt.
August-Siebert-Straße 15:
Der Vorgarten entspricht aktuell
den Vorgaben der Vorgartensatzung. Der Magistrat hat eine Genehmigung für den Abbruch
des Einfamilienhauses erteilt; eine Neubebauung ist beantragt. Es ist davon
auszugehen, dass in diesem Zusammenhang eine Neugestaltung des Vorgartens
erfolgt. Grüneburgweg 102
/Fürstenbergerstraße 235: Die bestehende Außenanlage wurde 1984 im Zuge der
Revitalisierung und Sanierung der Liegenschaft genehmigt. Bei der jetzt anstehenden
Nutzungsänderung des Hochhauses am Park wird die Außenanlage inklusive des
Mitscherlich-Platzes völlig neu gestaltet und in Bezug auf die Grüngestaltung
wesentlich verbessert. Große Teile der Flächen werden entsiegelt; ein neues
Pflanzungskonzept mit neuen Bäumen wird umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505