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Frankfurter Vorgartensatzung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat hat den Ortsbezirk 2, in dem sich die betreffenden Liegenschaften befinden, 2012 und 2013 flächendeckend überprüft und gegen die gravierenden Vorgartenverstöße Verwaltungsverfahren eingeleitet. Zu den in der Anregung des Ortsbeirats angesprochenen Liegenschaften kann der Magistrat im Einzelnen mitteilen: Eppsteiner Straße 27: Auf der Liegenschaft Eppsteiner Straße 27 befindet sich im Erdgeschoss ein Ladengeschäft. Die Vorgartensatzung lässt vor dem Schaufenster des Ladengeschäfts eine Befestigung bis zu 1,50 m Tiefe zu. Für die verbleibende, geringe Fläche wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Eppsteiner Straße 29: Der Magistrat hat wegen der nicht satzungskonformen Gestaltung des Vorgartens ein Ver-waltungsverfahren eingeleitet. Die Eigentümerin hat bereits Kontakt mit dem Magistrat aufgenommen und angekündigt, in Kürze einen Bepflanzungsvorschlag einzureichen. Eppsteiner Straße 31: Die Versiegelung besteht nach den Akten des Magistrats seit mindestens Februar 1969 und somit vor Inkrafttreten der Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main. Es kommt auch keine Ahndung wegen der nicht genehmigten Bebauung von nicht überbaubaren Grundstücksflächen in Betracht, da der für die Liegenschaft geltende Bebauungsplan B 320 (Westend I) erst zum 09.05.1978 in Kraft getreten ist. Ein Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung des Vorgartens kann daher nicht durchgeführt werden. Bockenheimer Landstraße 109: Auf der Liegenschaft finden derzeit Bauarbeiten statt. Zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung im Jahr 2012 hatte der Magistrat noch eine vorgartensatzungskonforme Nutzung festgestellt. Der Magistrat wird den Eigentümer darauf hinweisen, dass der Vorgarten nach Abschluss der Bauarbeiten wieder gemäß den Vorgaben der Vorgartensatzung herzustellen ist. Bockenheimer Landstraße 73-77: Die bestehende Vorgartengestaltung wurde 1996 im Zusammenhang mit dem Umbau des Gebäudes genehmigt. August-Siebert-Straße 15: Der Vorgarten entspricht aktuell den Vorgaben der Vorgartensatzung. Der Magistrat hat eine Genehmigung für den Abbruch des Einfamilienhauses erteilt; eine Neubebauung ist beantragt. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang eine Neugestaltung des Vorgartens erfolgt. Grüneburgweg 102 /Fürstenbergerstraße 235: Die bestehende Außenanlage wurde 1984 im Zuge der Revitalisierung und Sanierung der Liegenschaft genehmigt. Bei der jetzt anstehenden Nutzungsänderung des Hochhauses am Park wird die Außenanlage inklusive des Mitscherlich-Platzes völlig neu gestaltet und in Bezug auf die Grüngestaltung wesentlich verbessert. Große Teile der Flächen werden entsiegelt; ein neues Pflanzungskonzept mit neuen Bäumen wird umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505

Verknüpfte Vorlagen