Höchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1. - 4.: Die ev. methodistische Kirche wollte seinerzeit das Erbbaurecht nicht weiter fortführen. Idee war es, das Erbbaurecht durch die ABG zu kaufen zu lassen, die das Grundstück mit einer Wohnbebauung neu entwickelt hätte. Selbstverständlich war geplant, dass nach Abschluss der vorbereiteten Arbeiten und der erforderlichen Abstimmungen, eine Beschlussvorlage für die Vertragsanpassung an die Stadtverordnetenversammlung erstellt worden wäre. Zwischenzeitlich hat die Ev. methodistische Kirche das Erbbaurecht an die Biblische Nächstenliebe e.V. veräußert, die das Erbbaurecht bis zu seinem Ablauf am 31.12.2035 weiterhin als Kirche/Gemeindezentrum nutzen möchte. Bis zum Ablauf des Erbbaurechts besteht daher keinerlei Einfluss auf den möglichen Verwendungszweck des Grundstücks und seiner aufstehenden Gebäude.