Maßnahmen im Biegwald
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST
1361
Betreff: Maßnahmen im
Biegwald Zu den Fragen des Ortsbeirates 2 bezieht der
Magistrat wie folgt Stellung: 1. Spielplatz Biegwald Wie bereits mündlich im Ortsbeirat erläutert, nimmt
der Magistrat Abstand davon, den Spielplatz im Biegwald durch Aufstellen eines
zusätzlichen Angebots an Freizeiteinrichtungen auszubauen. Es gibt zwei Gründe für diese Entscheidung: Zum
einen betrifft es den bisherigen Umgang der Bevölkerung mit dem Spielplatz.
Nach den beiden letzten Spielplatzerneuerungen wurden die neu platzierten
Spiel- bzw. Klettergeräte jeweils mittels Kettensägen oder Brecheisen zerstört.
Im abgelegenen Biegwald ist eine soziale Kontrolle eher schwierig, jede
diesbezügliche Investition ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit
als risikoträchtig anzusehen ist. Zum anderen lässt sich der Baumbestand des
Biegwaldes nicht in einen verkehrssicheren Zustand versetzen. Trotz intensiven
Monitorings und ständig durchgeführter Sicherungsarbeiten versagt immer wieder
die Standsicherheit einzelner Bäume. Dies ist auf frühere großflächige,
baustellenbedingte Absenkungen bzw. Anhebungen des Grundwassers zurückzuführen,
die zur Beeinträchtigung der Verwurzelung der Altbäume geführt haben.
Zusätzlich haben sich schwächebedingte, wurzelzersetzende Pilze verstärkt im
Biegwald verbreitet, deren zerstörerische Wirkung häufig erst kurz vor dem
statischen Versagen von Altbäumen erkennbar wird. Das heißt, für die Sicherheit
der Besucherinnen und Besucher kann nicht garantiert werden. 2. Bolzplatz Biegwald Der Bolzplatz Biegwald ist als wohnungsfern zu
betrachten. Er wird kaum frequentiert, was sich auch an den fehlenden
Abnutzungserscheinungen dokumentieren lässt. Die Gegebenheiten ähneln denen am
Spielplatz, sodass eine Aufstellung von Freizeiteinrichtungen auch hier nicht
als sinnvoll betrachtet wird. Alternativ zur Wiederbestückung des Biegwaldes mit
Freizeitangeboten wird seitens des Magistrats überlegt, in unmittelbarer Nähe
ein neues Angebot für die Postsiedlung zu schaffen. Hierfür käme nach
Auffassung des Magistrats die Grünanlage nördlich der Sternbrücke zum
Sportplatz hin in Betracht. Hier wären sowohl Wohnortnähe, als auch soziale
Kontrolle gegeben. Auch aus Sicht des Naturschutzes- bzw. Landschaftsschutzes
macht es Sinn, den in der Landschaftsschutzzone II stehenden Biegwald von
Sondernutzungen freizumachen und dafür eine Fläche in der Zone I, wo diese
Nutzungen durchaus zulässig sind, heranzuziehen. Die bislang genutzten Flächen
im Biegwald könnten in der Folge entsprechend deren Widmung der Renaturierung
zugeführt werden. Die für die Verlagerung vorgesehenen Flächen in Höhe
der Straße "Im Füldchen" sind derzeit noch partiell Bestandteil einer
raumgreifenden Hundeauslauffläche, deren Ausweisung gerade in diesem Abschnitt
aber vor Ort strittig ist. Durch eine entsprechende Reduzierung zugunsten von
Spieleinrichtungen könnte gleichsam eine Korrektur des Hundeauslaufs
herbeigeführt werden. Dem Magistrat ist bewusst, dass die für eine
eventuelle Verlagerung vorgesehenen Flächen nicht mehr im Ortsbeirat 2, sondern
im Ortsbezirk 7 liegen. Vor Kontaktaufnahme mit dem Ortsbeirat 7 bittet der
Magistrat deshalb den Ortsbeirat 2, sich intern zu beraten und sich zu den
vorgenannten Ausführungen zu positionieren. 3. Sonstiges a) Die vom Ortsbeirat 2 genannten illegalen
Müllablagerungen befinden sich auf einem Gelände der DB, das augenscheinlich
keiner geregelten Pflege oder Reinigung unterliegt. Die am südlichen Zugangsweg
vorhandenen Abpollerungen erfüllen ihre zufahrtsverhindernde Funktion nicht
mehr. Beabsichtigt ist, das Ablagern größerer Mengen an Müll bzw. Abfällen
durch Erneuerung der Schließsysteme baulich zu verhindern. b) Der kleine Parkplatz wurde während der
Bearbeitungszeit mehrfach überprüft. Es wurden aber keine Negativerscheinungen
durch Müllablagerungen festgestellt. Die um den kleinen Parkplatz erfolgte
Verbesserung der Sichtverhältnisse durch Entfernung von Aufwuchs scheint zur
Linderung der Situation beigetragen zu haben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.01.2016, OM 4880