Sicherung der Fußgängerampeln auf der Bruchfeldstraße und Frauenhofstraße in Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist insbesondere bei Unübersichtlichkeit eines Knotenpunkts oder starkem Kraftfahrzeugverkehr, der gleichzeitig mit Fußverkehr geführt wird, gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll deshalb gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da durch einen Gewöhnungseffekt die Wirkung des Gelbblinkers minimiert wird. Die betreffenden Fußgängerquerungen sind für den einbiegenden Kraftfahrzeugverkehr gut einsehbar. Deshalb wird vom Einsatz von Gelbblinkern an den genannten Bereichen Abstand genommen.