Verkehrsabweiser in der Rebstöcker Straße/Ecke Frankenallee mit rot-weiß-roter Manschette versehen
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1355
Betreff: Verkehrsabweiser in der Rebstöcker Straße/Ecke Frankenallee mit rot-weiß-roter Manschette versehen Die Befestigung des Verkehrszeichens ist erfolgt und dessen Halt wird im Zuge laufender Begehungen regelmäßig geprüft. Mit Einführung der neuen, überarbeiteten Straßenverkehrs-Ordnung (StvO) zum März 2013 ist aus Gründen der Erhöhung der Verkehrssicherheit das Verkehrszeichen (VZ) 222 "Rechts vorbei" nur noch dort anzuordnen, wo nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, an welcher Seite vorbeizufahren ist, dabei ist auf eine Kenntlichmachung durch weitere Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, wie zum Beispiel durch eine Leitplatte, zu verzichten. Der Magistrat kann dem Wunsch des Ortsbeirates zusätzlich eine rot-weiß-rote Manschette anzubringen, daher nicht entsprechen.