Verkehrsabweiser in der Rebstöcker Straße/Ecke Frankenallee mit rot-weiß-roter Manschette versehen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST
1355
Betreff: Verkehrsabweiser
in der Rebstöcker Straße/Ecke Frankenallee mit rot-weiß-roter Manschette
versehen Die Befestigung des
Verkehrszeichens ist erfolgt und dessen Halt wird im Zuge laufender Begehungen
regelmäßig geprüft. Mit
Einführung der neuen, überarbeiteten Straßenverkehrs-Ordnung (StvO) zum März
2013 ist aus Gründen der Erhöhung der Verkehrssicherheit das Verkehrszeichen
(VZ) 222 "Rechts vorbei" nur noch dort anzuordnen, wo nicht zweifelsfrei zu
erkennen ist, an welcher Seite vorbeizufahren ist, dabei ist auf eine
Kenntlichmachung durch weitere Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, wie
zum Beispiel durch eine Leitplatte, zu verzichten. Der Magistrat kann dem Wunsch des Ortsbeirates
zusätzlich eine rot-weiß-rote Manschette anzubringen, daher nicht
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.07.2014, OM 3311