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Rückhaltebecken durch Pflanzen als Versickerungsflächen stärken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach aktuellem Kenntnisstand kann Bewuchs von natürlich angelegten Becken, auch mit größeren Pflanzen, wie z. B. Schilf, die Versickerungsfähigkeit verbessern. Unter welchen Bedingungen dies tatsächlich nachhaltig funktioniert, ist eine komplexe Fragestellung, welche derzeit für die vorhandenen Becken und Mulden nicht ausreichend beantwortet werden kann. Dabei spielen viele Einflussgrößen eine Rolle, die zunächst sehr aufwendig zu ermitteln wären. Das vom Ortsbeirat angesprochene Becken ist gem. Genehmigung nicht zur Versickerung vorgesehen. Es dient dem gedrosselten Abfluss in Richtung Kätcheslachweiher und damit der Rückhaltung von über den Drosselabfluss hinausgehenden Wassermengen. Aufgrund der Zeithorizonte für die Rückhaltung, ist das Volumen des Beckens entscheidend. Stärkerer Schilfbewuchs, so wie er sich zeitweise im besagten Becken östlich des Taubenzehnten bzw. des Kätcheslachweges einstellt, reduziert dieses Volumen. Für den genehmigungskonformen und sicheren Betrieb des Beckens ist der Nachweis, ob ein durch Bewuchs reduziertes Rückhaltevolumen vertretbar ist oder durch eine mögliche Versickerung im Bereich des Bewuchses ausgeglichen werden kann, notwendig. Ein entsprechender Nachweis bedarf umfangreicher Voruntersuchungen, ist sehr aufwendig und anschließend neu zu genehmigen. Seitens der SEF wird das generelle Ansinnen Verdunstung und Versickerung befürwortet. In diesem Fall erscheinen jedoch der Aufwand bzw. die Kosten im Verhältnis zu dem Nutzen nicht verhältnismäßig, so dass die Umsetzung nicht weiterverfolgt wird. Sollten in diesem Bereich in späteren Jahren Umbaumaßnahmen erforderlich werden, wird der Aspekt beachtet.