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Abwasser 2035

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Wie hoch ist der Anteil der in den einzelnen Zielpfaden umzusetzenden Maßnahmen an der Kostensteigerung, insbesondere der Anteil der vorgeschlagenen 4. Reinigungsstufe? Eine genaue Zuordnung der in der Vorlage M 51 genannten möglichen Gebührenanstiege ist derzeit noch nicht möglich. Die Prognose der Gebührenentwicklung wurde nicht auf der Grundlage einzelner Projekte vorgenommen, sondern in Form von pauschalen Annahmen aus der bisherigen Entwicklung der für die Gebührenkalkulation maßgebenden Einflussfaktoren abgeschätzt. In der Vorlage wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die konkrete Gebührenkalkulation sehr stark von der Entwicklung der Bevölkerung und des Trinkwasserverbrauchs sowie der Planung und dem zeitlichen Verlauf der bedeutsamen Investitionen abhängig ist. Tendenziell wird der größte Anteil der potenziellen Gebührenerhöhung den Zielpfaden "Sichere Abwasserentsorgung und nachhaltige Substanzentwicklung" sowie dem Zielpfad "Ausbau und Anpassung der Abwasseranlagen" zuzuordnen sein. Eine grobe Abschätzung hat einen jährlichen Bedarf für Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Substanzerhalt der Abwasserreinigungsanlagen (ARAs) in Höhe von 300 Mio. EUR in ca. 10 Jahren sowie Kosten für die Erneuerung der Klärschlammbehandlung in Höhe von 360 Mio. EUR ergeben (s. S.11f des der Vorlage M 51 beigefügten Konzepts Abwasser 2035). Der Zielpfad "Ausbau und Anpassung" der Abwasseranlagen enthält die Maßnahmen, um die bestehenden Anlagen an die Anforderungen der wachsenden Stadt Frankfurt am Main anzupassen. Wesentliche, derzeit bekannte Einzelprojekte sind der Neubau einer Filtrationsanlage zur weitergehenden Phosphorentfernung sowie die Erweiterung der zweiten biologischen Reinigungsstufe mit zusammen ca. 170 Mio. EUR Investitionskosten auf der ARA Niederrad (s. S. 20 des Konzepts Abwasser 2035). In diesen Kosten ist der Bau einer "vierten Reinigungsstufe" mit deren Hilfe Spurenstoffe bzw. Mikroschadstoffe wie z.B. Rückstände von Reinigungs- und Arzneimitteln aus dem Abwasser entfernt werden sollen, noch nicht enthalten. Derzeit existieren noch keine gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen an die Umsetzung der vierten Reinigungsstufe für die ARAs der Stadt Frankfurt am Main. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Anforderungen in den nächsten 3 bis 5 Jahren entwickelt werden. Bei den langfristigen Ausbauplanungen für die ARAs Niederrad und Sindlingen plant die SEF diese Reinigungsstufen bereits optional ein. Im Vergleich dazu sind die Kosten der Zielpfade "Veränderter Umgang mit Regenwasser" und "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" erheblich geringer. Bei dem Zielpfad "Veränderter Umgang mit Regenwasser" ist auch zu beachten, dass durch die dezentrale Regenwasserbehandlung zwar zahlreiche neue Anlagen z.B. zur Verdunstung und Versickerung von Regenwasser entstehen, gleichzeitig aber auch Kosten für zentrale Regenwasserkanalsysteme vermieden werden. Warum rechnet das Konzept mit steigenden Abwassermengen und sieht einen Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen vor, obwohl Regenwasser im Kanal vermieden werden soll und aus ökologischen Gründen der Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser weiter sinken sollte? Für die Belastung von Abwasserreinigungsanlagen ist die in dem Schmutzwasser enthaltene Belastung mit organischen und anorganischen Inhaltsstoffen, die so genannte Schmutzfracht, maßgebend. Das Regenwasser trägt keine relevanten Beiträge zu dieser Schmutzfracht bei, die fast ausschließlich aus dem häuslichen und gewerblichen Abwasser stammt. In Frankfurt am Main wird die Schmutzfracht vorwiegend durch den Anteil des häuslichen Abwassers und des Abwassers aus dem Dienstleistungssektor geprägt, industrielle Abwassereinleiter spielen nur eine untergeordnete Rolle. Da aufgrund der Entwicklungsprognosen von einem weiteren, starken Wachstum sowohl der Bevölkerung als auch der Beschäftigten im Dienstleistungssektor ausgegangen werden muss, wird auch die Schmutzfracht weiter zunehmen. Die Entwicklung des Wasserverbrauchs zeigt, dass aufgrund der Bevölkerungsentwicklung trotz einem leicht sinkenden Wasserverbrauch pro Kopf insgesamt mit einem leichten Wachstum des Wasserbrauchs zu rechnen ist. Dabei ist zu beachten, dass die spezifische Schmutzfracht, die ein Mensch ausscheidet bzw. durch Wasch- und Spülvorgänge freisetzt, weitgehend unabhängig von dem spezifischen Wasserverbrauch ist. Im Ergebnis wird also sowohl die Schmutzwassermenge als auch die darin enthaltene Schmutzfracht steigen. Da die Abwasserreinigungsanlagen derzeit bereits vollständig ausgelastet sind, muss ein Ausbau erfolgen, um die Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main zu sichern.

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