Anweisung des Speckgäßchens als verkehrberuhigten Bereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1345
Betreff: Anweisung des
Speckgäßchens als verkehrberuhigten Bereich Die Kennzeichnung von
verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass der betreffenden Straße aus
baulicher Sicht überwiegend eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion
zukommt. Das bedeutet, dass der typische Charakter einer Straße nicht
vorherrschend ist. Dies wird z.B. durch niveaugleiche Pflasterung oder
wechselseitige Parkstände erreicht. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Der
Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.04.2018, OM 3015