Anweisung des Speckgäßchens als verkehrberuhigten Bereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1345
Betreff: Anweisung des Speckgäßchens als verkehrberuhigten Bereich Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass der betreffenden Straße aus baulicher Sicht überwiegend eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion zukommt. Das bedeutet, dass der typische Charakter einer Straße nicht vorherrschend ist. Dies wird z.B. durch niveaugleiche Pflasterung oder wechselseitige Parkstände erreicht. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.