Ausweisung des Speckgäßchens als verkehrsberuhigter Bereich
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
verkehrsberuhigter Bereich Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das "Speckgäßchen" als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 - StVO - Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen) auszuweisen. Begründung: Die Oberfläche des Speckgäßchens soll im Anschluss an die Baumaßnahmen auf der Offenbacher Landstraße saniert werden. Aufgrund des Straßenquerschnitts und der Tatsache, dass dort nur wenige Pkw fahren, hält der Ortsbeirat die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich für sinnvoll.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 827/5
Betreff: Ausweisung des Speckgäßchens als
verkehrsberuhigter Bereich Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, das "Speckgäßchen" als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 -
StVO - Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen) auszuweisen. Begründung: Die Oberfläche des Speckgäßchens soll im Anschluss
an die Baumaßnahmen auf der Offenbacher Landstraße saniert werden. Aufgrund des
Straßenquerschnitts und der Tatsache, dass dort nur wenige Pkw fahren, hält der
Ortsbeirat die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich für sinnvoll. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5
am 13.04.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3015 2018
Die
Vorlage OF 827/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme