Ausweisung des Speckgäßchens als verkehrsberuhigter Bereich
Begründung
verkehrsberuhigter Bereich Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das "Speckgäßchen" als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 - StVO - Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen) auszuweisen. Begründung: Die Oberfläche des Speckgäßchens soll im Anschluss an die Baumaßnahmen auf der Offenbacher Landstraße saniert werden. Aufgrund des Straßenquerschnitts und der Tatsache, dass dort nur wenige Pkw fahren, hält der Ortsbeirat die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich für sinnvoll.
Inhalt
Antrag vom 26.03.2018, OF 827/5
Betreff: Ausweisung des Speckgäßchens als verkehrsberuhigter Bereich Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das "Speckgäßchen" als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 - StVO - Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen) auszuweisen. Begründung: Die Oberfläche des Speckgäßchens soll im Anschluss an die Baumaßnahmen auf der Offenbacher Landstraße saniert werden. Aufgrund des Straßenquerschnitts und der Tatsache, dass dort nur wenige Pkw fahren, hält der Ortsbeirat die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich für sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 5