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Haushaltssicherungskonzept - Zusammenlegung zweier Sozialrathäuser

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1341 Betreff: Haushaltssicherungskonzept - Zusammenlegung zweier Sozialrathäuser Zu 1.) In den beiden Standorten des Sozialrathauses Nordweststadt wurden zum Stichtag 31.12.2012 insgesamt 4.756 Personen oder Bedarfsgemeinschaften betreut. Zu 2.) Quelle: Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Stand: 31.12.2012 51.A8 (008) Sozialrathaus Einwohner Stadt-Bez. Nordweststadt Anzahl 410 Hausen 7.172 422 Siedlung Praunheim 6.321 423 Siedlung Praunheim-Westhausen 2.513 424 Praunheim-Süd 1.185 425 Alt-Praunheim 2.174 426 Praunheim-Nord 3.507 431 Heddernheim-Ost 8.081 432 Heddernheim-West 8.666 441 Ginnheim 16.346 481 Niederursel-Ost 6.328 482 Niederursel-West 7.090 483 Riedwiese-Mertonviertel 1.595 gesamt: 70.978 Zu 3.) Hierzu liegen keine Daten vor. Zu 4.) Alle Mietverträge zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der KG Nordtrakt sind zum 31.05.2015 gekündigt worden. Zu 5.) Der Magistrat hat bereits damit begonnen, mit der KG Nordtrakt über die weitere Anmietung von Räumen für städtische Einrichtungen im Nordwestzentrum zu verhandeln. In diesem Zusammenhang plant der Magistrat jedoch keine Anmietung von Räumen für das Jugend- und Sozialamt. Zu 6.) Nein, denn die Raumkapazitäten in der größeren Liegenschaft Nidaforum 9 würden auch dann nicht ausreichen, wenn durch die Verlagerung der Stadtteile Hausen und Praunheim in den Zuständigkeitsbereich des Sozialrathauses Bockenheim entsprechendes Personal verlagert wird. Um die im Sozialrathaus Nordweststadt verbleibenden Mitarbeiter/innen unterzubringen, müsste auch weiterhin die zweite Liegenschaft im Tituscorso 7 beibehalten werden. Zu 7.) Durch die Zusammenlegung der Führungsstrukturen in einem Sozialrathaus Nord können Personalkosten i.H.v. 98.800 € für eine Sozialrathausleitung eingespart werden. Zu 8.) Im Zuge einer Zusammenlegung der Sozialrathäuser am Standort Mertonviertel ist nicht beabsichtigt, die Zahl der Beschäftigten zu reduzieren. Zu 9.) Für die beabsichtigte Neuanmietung einer Liegenschaft im Mertonviertel sind einmalige Kosten i.H.v. 150.000 € zu veranschlagen. Diese ergeben sich aus nutzerspezifischen Anforderungen, wie z.B. bauliche Umgestaltung von Räumen, zusätzliche sicherheitsrelevante Maßnahmen, Umsetzung besonderer IT Standards, sonstiger technischen Anforderungen oder notwendiger Neueinrichtungen. Für die beabsichtigte Aufgabe der Liegenschaften für die Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel sind einmalige Kosten i.H.v. 325.000 € zu veranschlagen. Diese ergeben sich aus mietvertraglichen Rückbauverpflichtungen und setzen sich aus Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Erneuerung von Sanitärobjekten, Elektroinstallationen, etc. zusammen. Zu 10.) Bei der Standortsuche für ein neues Sozialrathaus werden sowohl der Einzugsbereich des künftigen Sozialrathauses, eine verkehrsgünstige Anbindung und Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger als auch die grundsätzlichen Anforderungen der Stadt an Gebäude ausschlaggebend sein. Die künftigen Mietkonditionen bleiben unter Berücksichtigung der städtischen Interessen den Vertragsverhandlungen vorbehalten. Zu 11.) Zurzeit müssen die Betroffenen von der Bus- oder U-Bahnhaltestelle maximal zehn Minuten laufen. Die Entfernung zum neuen Sozialrathaus hängt unmittelbar mit dem noch zu findenden Standort zusammen und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau benannt werden. Ziel ist es, die Entfernungen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln für die Bürgerinnen und Bürger so kurz wie möglich zu halten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.06.2013, V 773