Carsharing im Frankfurter Westen - Wo werden die Stellplätze sein?
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Aufgrund der hohen rechtlichen und sachlichen Komplexität mit zahlreichen konkurrierenden Flächenansprüchen ist die Prüfung der Standortvorschlage noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat strebt an, möglichst viele Stationsvorschläge in das Zuteilungsverfahren einzubringen. Das führt jedoch dazu, dass es im Bereich der betriebswirtschaftlich als herausfordernd zu bewertenden Standorte mehr Vorschläge geben wird, als Nachfrage besteht beziehungsweise durch die Bündelbildung mit für die CarSharing-Anbieter betriebswirtschaftlich attraktiven Lagen aktiviert werden können. Klarheit über die konkreten Lagen zukünftiger CarSharing-Stationen besteht daher erst nach dem Zuteilungsverfahren, dessen Durchführung aktuell für Q3/2024 angestrebt wird. Zu 2.: Sofern in Zukunft seitens der CarSharing-Anbieter ein Interesse an einer Erweiterung des CarSharing-Angebots besteht, wird der Magistrat über weitere Zuteilungsverfahren die notwendigen Voraussetzungen für weitere Stationen im öffentlichen Raum schaffen. Zu 3.: Sobald das Zuteilungsverfahren abgeschlossen ist, wird der Magistrat das zukünftige Angebot allgemein und die jeweiligen CarSharing-Anbieter stationsspezifisch bewerben.