Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.07.2018, ST 1338 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim
in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen
Mit Stellungnahme des Magistrats vom 13. Februar 2017, ST 372,
wurde die Anbringung von Leitschwellen auf Grund des unverhältnismäßig hohen
Kostenfaktors und des zu erwartenden hohen Wartungsaufwandes
abgelehnt. In den Jahren 2012 bis zum April 2018
wurde von der Polizei im Bereich der Straße Alt-Fechenheim zwischen der
Straße Am Gansbühl und der Hanauer Landstraße keine Unfallhäufigkeit
identifiziert. Darüber hinaus bestehen aus
straßenverkehrsbehördlicher Sicht Bedenken, dass durch zu erwartende
Beschädigungen der Leitschwelle herumliegende Teile zu verkehrsgefährdenden
Situationen führen. Bei einem Fehlverhalten von Kraftfahrzeugführenden,
die bei Rückstau die vorhandene durchgezogene Mittelmarkierung vor der
angebrachten Leitschwelle überfahren, besteht zudem keine Möglichkeit mehr sich
in den Fahrverkehr einzuordnen. Dadurch entstehen nicht nur Behinderungen der
entgegenkommenden Straßenbahn, sondern unfallträchtige
Verkehrssituationen. Die Anbringung von Leitschwellen ist aus vorgenannten
Gründen in diesem Fall nicht das geeignete Mittel die Verkehrssicherheit zu
erhöhen. Stattdessen wird vorgeschlagen die
bisherige Mittelmarkierung durch eine doppelt durchgezogene Linie zu
ersetzen. Hierdurch sollte die Hemmschwelle zum illegalen Überfahren der
Mittellinie erhöht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
22.01.2018, EA 57
Antrag vom
03.06.2019, OF
574/11
Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1315