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Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1338 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Mit Stellungnahme des Magistrats vom 13. Februar 2017, ST 372, wurde die Anbringung von Leitschwellen auf Grund des unverhältnismäßig hohen Kostenfaktors und des zu erwartenden hohen Wartungsaufwandes abgelehnt. In den Jahren 2012 bis zum April 2018 wurde von der Polizei im Bereich der Straße Alt-Fechenheim zwischen der Straße Am Gansbühl und der Hanauer Landstraße keine Unfallhäufigkeit identifiziert. Darüber hinaus bestehen aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht Bedenken, dass durch zu erwartende Beschädigungen der Leitschwelle herumliegende Teile zu verkehrsgefährdenden Situationen führen. Bei einem Fehlverhalten von Kraftfahrzeugführenden, die bei Rückstau die vorhandene durchgezogene Mittelmarkierung vor der angebrachten Leitschwelle überfahren, besteht zudem keine Möglichkeit mehr sich in den Fahrverkehr einzuordnen. Dadurch entstehen nicht nur Behinderungen der entgegenkommenden Straßenbahn, sondern unfallträchtige Verkehrssituationen. Die Anbringung von Leitschwellen ist aus vorgenannten Gründen in diesem Fall nicht das geeignete Mittel die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Stattdessen wird vorgeschlagen die bisherige Mittelmarkierung durch eine doppelt durchgezogene Linie zu ersetzen. Hierdurch sollte die Hemmschwelle zum illegalen Überfahren der Mittellinie erhöht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57 Antrag vom 03.06.2019, OF 574/11 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1315

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