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Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1) Das Gebiet ist gemäß Bebauungsplan Nr. 829 (Inkrafttreten: 01.11.2005) als Gewerbegebiet ausgewiesen und gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm auch langfristig als Standort für Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie untergeordnet für Büro- und Verwaltungsgebäude vorgesehen. Die Wirtschaftsförderung steht in einem fortlaufenden, aber nicht formalisierten Dialog mit interessierten Eigentümern von Liegenschaften im Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße". Die Gespräche erfolgen oft anlassbezogen. Ziel ist es, die Eigentümer bei der zielkonformen Weiterentwicklung, der Neu- und Weitervermietung sowie dem Verkauf von Gewerbeflächen beratend zu unterstützen. Zu 2) Im Rahmen laufender Gespräche mit den Eigentümern der Liegenschaften werden die Möglichkeiten zur Nachverdichtung im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe erörtert. Zu 3) Gemäß dem aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main handelt es sich bei dem Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" um einen nicht integrierten Standort mit Einzelhandelsbesatz und einem Angebotsschwerpunkt im Bereich Lebensmitteleinzelhandel. Langfristig ist für diesen Standort eine Umwandlung in Gewerbeflächen vorgesehen, die den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms entsprechen.