Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1334
Betreff: Fechenheimer Rampe
der Carl-Ulrich-Brücke Die Nordrampe zur
Carl-Ulrich-Brücke befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der
Landesstraße L 3001 und daher in der Baulast des Landes Hessen. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Ausbau der Rampe
wurde bereits mehrfach thematisiert. Die angrenzenden Flächen liegen allerdings
im Frankfurter Grüngürtel und sind daher als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Daher ist der Handlungsspielraum auf beiden Seiten der Straße
stark eingeschränkt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
22.01.2018, EA 58