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Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1334 Betreff: Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Die Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und daher in der Baulast des Landes Hessen. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Ausbau der Rampe wurde bereits mehrfach thematisiert. Die angrenzenden Flächen liegen allerdings im Frankfurter Grüngürtel und sind daher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Daher ist der Handlungsspielraum auf beiden Seiten der Straße stark eingeschränkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 58