Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1334
Betreff: Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Die Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und daher in der Baulast des Landes Hessen. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Ausbau der Rampe wurde bereits mehrfach thematisiert. Die angrenzenden Flächen liegen allerdings im Frankfurter Grüngürtel und sind daher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Daher ist der Handlungsspielraum auf beiden Seiten der Straße stark eingeschränkt.