Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
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Etatanregung vom 22.01.2018, EA 58 entstanden aus Vorlage: OF 289/11 vom 01.01.2018
Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für Planung und Bau einer neuen Auffahrrampe nördlich der Carl-Ulrich Brücke, die den Erfordernissen des Fußgänger-, Fahrrad- und Autoverkehrs in gleicher Weise gerecht wird, in den Haushalt eingestellt. Die Mittel sollten in besonderem Maße auch dazu genutzt werden, die Situation für Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem heutigen Zustand deutlich zu verbessern und Gefahrenpotenziale zu beseitigen. Mit dem Neubau der Rampe ist die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Begründung: Nach dem nun eine auf Offenbacher Seite gut geordnete Auf- und Abfahrt für alle Verkehrsträger auf die Carl-Ulrich-Brücke existiert und sich bewehrt hat, ist es nun endgültig an der Zeit, dass auch auf Frankfurter Seite eine sichere Querung der Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, ohne der Gefahr des zur Seite Drängens durch den Autoverkehr ausgesetzt zu sein, etabliert wird. Diese Verbindung ist unter anderem Schul-, Arbeits-, Einkaufs- und Arztbesuchsweg für viele Frankfurter und damit eine äußerst wichtige Verbindung in die Nachbarstadt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11