Weiteren Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Schulweg wird von der betroffenen Schule, hier die Robert-Schumann-Schule, eigenständig festgelegt. Sofern eine Verlegung gewünscht ist, ist die Schule der richtige Ansprechpartner für den Ortsbeirat. Es handelt sich bei dem betroffenen Bereich um eine Tempo-30 Zone. Zusätzlich ist die Antoninusstraße eine Einbahnstraße. Der Kreuzungsbereich wurde bereits mit Gehwegnasen umgestaltet, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Der offizielle Schulweg verläuft im Moment in der Habelstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern. Dort gibt es bereits einen Fußgängerüberweg. Aus Sicht des Magistrats besteht im Moment kein Anlass, einen weiteren Fußgängerüberweg einzurichten. Sollte der Schulweg verlegt werden, wird geprüft, ob ein zusätzlicher Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.