Stadtbahnquerungen in Heddernheim finanzieren und eine Rangfolge geben II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2010, ST
1332
Betreff: Stadtbahnquerungen
in Heddernheim finanzieren und eine Rangfolge geben II Zu a) Die überarbeitete Bau-
und Finanzierungsvorlage (B &F - Vorlage) hat das Amt für Straßenbau
und Erschließung (ASE) im Okt.2009 in den Geschäftsgang gegeben, und die bis
dahin vorliegenden Kosten der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
mbH (VGF) berücksichtigt. Zwischenzeitlich werden die Kostenansätze erneut,
auch unter Berücksichtigung der aktuell erforderlichen technischen Sicherung
der Überwege, überarbeitet. Zu b) Die Investitionsmittel
stehen nach wie vor in der Produktgruppe 16.11 zur Verfügung. Die Investitionsmittel für die drei
Stadtbahnquerungen wurden aus der Maßnahme Stadtbahn Riedberg (Projekt
5.001099) herausgelöst und als eigenständiges Projekt (5.001454)
dargestellt. Zu c) Der
Grundstücksankauf in der Hessestraße ist erfolgt. Zu d) Die VGF hat den
Finanzierungsanteil bereits 2003 in den Vermögensplan mit aufgenommen. Zu e) Die
Umsetzung der Sicherung der Überwege mit den Schrankenanlagen erfolgt durch die
VGF, die erforderlichen straßenbaulichen Anpassungsarbeiten durch das ASE.
Zu f) Die
baureifen Planungen, die das ASE betreffen, sind abgeschlossen. Die ergänzenden
Planungsarbeiten der VGF sind noch wegen des neuen, aktuell gültigen Leitfadens
zur Herstellung der Barrierefreiheit anzupassen. Zu g) Im Investitionshaushalt stehen
insgesamt € 1.234.000,- zur Verfügung, die sich im Einzelnen wie folgt
aufteilen: - Hundertwasserkindergarten € 290.000,- -
Zeilweg
€ 490.000,- - Hessestraße
€ 454.000,- Bei der vorzunehmenden Kostenaktualisierung und der
nochmals zu überarbeitenden B &F -Vorlage werden die Kostenänderungen bei
der Aufstellung für den kommenden Investitionshaushalt aktualisiert. Zu h) Die
Planung soll noch im Jahr 2010 abgeschlossen werden. Die Umsetzung ist abhängig
von der Förderung durch Landeszuwendungen, die durch das Land Hessen, dem
Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, auf Antrag zugewiesen
werden. Falls die beantragten Fördermittel durch das Land Hessen
rechtzeitig zugewiesen werden, können die Maßnahmen ab 2011 umgesetzt
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2010, V
1343
Auskunftsersuchen vom 05.11.2015, V 1506