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Stadtbahnquerungen in Heddernheim finanzieren und eine Rangfolge geben II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2010, ST 1332 Betreff: Stadtbahnquerungen in Heddernheim finanzieren und eine Rangfolge geben II Zu a) Die überarbeitete Bau- und Finanzierungsvorlage (B &F - Vorlage) hat das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) im Okt.2009 in den Geschäftsgang gegeben, und die bis dahin vorliegenden Kosten der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) berücksichtigt. Zwischenzeitlich werden die Kostenansätze erneut, auch unter Berücksichtigung der aktuell erforderlichen technischen Sicherung der Überwege, überarbeitet. Zu b) Die Investitionsmittel stehen nach wie vor in der Produktgruppe 16.11 zur Verfügung. Die Investitionsmittel für die drei Stadtbahnquerungen wurden aus der Maßnahme Stadtbahn Riedberg (Projekt 5.001099) herausgelöst und als eigenständiges Projekt (5.001454) dargestellt. Zu c) Der Grundstücksankauf in der Hessestraße ist erfolgt. Zu d) Die VGF hat den Finanzierungsanteil bereits 2003 in den Vermögensplan mit aufgenommen. Zu e) Die Umsetzung der Sicherung der Überwege mit den Schrankenanlagen erfolgt durch die VGF, die erforderlichen straßenbaulichen Anpassungsarbeiten durch das ASE. Zu f) Die baureifen Planungen, die das ASE betreffen, sind abgeschlossen. Die ergänzenden Planungsarbeiten der VGF sind noch wegen des neuen, aktuell gültigen Leitfadens zur Herstellung der Barrierefreiheit anzupassen. Zu g) Im Investitionshaushalt stehen insgesamt € 1.234.000,- zur Verfügung, die sich im Einzelnen wie folgt aufteilen: - Hundertwasserkindergarten € 290.000,- - Zeilweg € 490.000,- - Hessestraße € 454.000,- Bei der vorzunehmenden Kostenaktualisierung und der nochmals zu überarbeitenden B &F -Vorlage werden die Kostenänderungen bei der Aufstellung für den kommenden Investitionshaushalt aktualisiert. Zu h) Die Planung soll noch im Jahr 2010 abgeschlossen werden. Die Umsetzung ist abhängig von der Förderung durch Landeszuwendungen, die durch das Land Hessen, dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, auf Antrag zugewiesen werden. Falls die beantragten Fördermittel durch das Land Hessen rechtzeitig zugewiesen werden, können die Maßnahmen ab 2011 umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2010, V 1343 Auskunftsersuchen vom 05.11.2015, V 1506