Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST
1327
Betreff: Wendehammer
Bernadottestraße 33 bis 39 Die Bernadottestraße wird bereits
im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit der Verkehrsüberwachung
kontrolliert. Zwar ist personalbedingt eine Erhöhung der Kontrolldichte nicht
möglich, gleichwohl werden die Bediensteten der Verkehrsüberwachung bei ihrer
Bestreifung der Bernadottestraße die angesprochene Örtlichkeit in einen
besonderen Focus nehmen. Das Haltverbot zwischen den Häusern 41 und 39 der
Bernadottestraße wurde mit einer zeitlichen Befristung versehen, um die
Müllentsorgung zu gewährleisten. Im angesprochenen Wendehammer besteht ein
eingeschränktes Haltverbot zum Be- und Entladen und zum Ein- und Aussteigen. So
kann dieser Bereich auch für den Hol- und Bringverkehr zum Kindergarten/Hort
genutzt werden. Diesen während der Öffnungszeiten der Kinderbetreuungsstätte
hierfür zu reservieren, lassen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
bedauerlicherweise nicht zu. Die Parkwinkel dienen ausschließlich der
Kenntlichmachung der Einfahrt der Kindertagestätte. Hierbei handelt es sich
auch um die Feuerwehrzufahrt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.05.2015, OM 4223