Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1327 Betreff: Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39 Die Bernadottestraße wird bereits im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit der Verkehrsüberwachung kontrolliert. Zwar ist personalbedingt eine Erhöhung der Kontrolldichte nicht möglich, gleichwohl werden die Bediensteten der Verkehrsüberwachung bei ihrer Bestreifung der Bernadottestraße die angesprochene Örtlichkeit in einen besonderen Focus nehmen. Das Haltverbot zwischen den Häusern 41 und 39 der Bernadottestraße wurde mit einer zeitlichen Befristung versehen, um die Müllentsorgung zu gewährleisten. Im angesprochenen Wendehammer besteht ein eingeschränktes Haltverbot zum Be- und Entladen und zum Ein- und Aussteigen. So kann dieser Bereich auch für den Hol- und Bringverkehr zum Kindergarten/Hort genutzt werden. Diesen während der Öffnungszeiten der Kinderbetreuungsstätte hierfür zu reservieren, lassen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung bedauerlicherweise nicht zu. Die Parkwinkel dienen ausschließlich der Kenntlichmachung der Einfahrt der Kindertagestätte. Hierbei handelt es sich auch um die Feuerwehrzufahrt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4223

Verknüpfte Vorlagen