Bürgersteigerneuerung Im Heidenfeld 112-114
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1325
Betreff: Bürgersteigerneuerung Im Heidenfeld 112-114 Der öffentliche Gehweg ist vor der Liegenschaft "Im Heidenfeld 112-114" auf einer Länge von ca. 2,00 m mittels Besumer Kies in ungebundener Oberfläche ausgebildet. Dies resultiert aus dem Wurzelwuchs eines benachbarten Baumes. Eine Baumfällung ist nicht angestrebt, ein Kappen der Wurzel gefährdet die Standsicherheit des Baumes. Ein Überbau der Wurzel mit Verbundpflaster oder Asphalt ist aufgrund der örtlichen Höhenlagen nicht möglich. Der Höhenunterschied zwischen Besumer Kies und Verbundpflaster ist gering, die Flächen sind in verkehrssicherem Zustand. Der betroffene Gehwegabschnitt wird im 3. Quartal 2015 im Rahmen der Unterhaltung in seiner jetzigen Oberflächenstruktur überarbeitet.