Bürgersteigerneuerung Im Heidenfeld 110/112
Begründung
110/112 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass der Bürgersteigbelag vor den Häusern "Im Heidenfeld 110 /112" dem jeweils anschließenden Belag angepasst wird. Begründung: Der übliche Bürgersteigbelag (Verbundsteine) ist vor den oben genannten Häusern unterbrochen. An den jeweiligen Abbruchkanten besteht eine gewisse Stolpergefahr und im bemängelten Bereich bei Feuchtigkeit eine Rutschgefahr.
Inhalt
Antrag vom 06.04.2015, OF 590/8
Betreff: Bürgersteigerneuerung Im Heidenfeld 110/112 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass der Bürgersteigbelag vor den Häusern "Im Heidenfeld 110 /112" dem jeweils anschließenden Belag angepasst wird. Begründung: Der übliche Bürgersteigbelag (Verbundsteine) ist vor den oben genannten Häusern unterbrochen. An den jeweiligen Abbruchkanten besteht eine gewisse Stolpergefahr und im bemängelten Bereich bei Feuchtigkeit eine Rutschgefahr.Beratung im Ortsbeirat: 8