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Kiffen in der Öffentlichkeit des Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Was sind die Gründe des Magistrats, Frankfurt als Modellregion für eine Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu bewerben und inwiefern ist auch der Ortsbezirk 8 von dem möglichen Modellprojekt betroffen? Prävention, Gesundheits- und Jugendschutz sind für die Stadt Frankfurt am Main zentrale Säulen ihrer Cannabis-Politik. Und gerade diese Ziele lassen sich durch die Beteiligung als Modellregion am besten verwirklichen. Selbstverständlich bleibt dabei für Jugendliche jeglicher Zugang zu Cannabis verboten. Die regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene hat das Potenzial, die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, die Justiz zu entlasten und den illegalen Drogenhandel zu reduzieren. Die Erlaubnis von Eigenanbau und Anbauvereinigungen durch das Cannabisgesetz sind gute erste Schritte. Aber diese werden nicht reichen. Deshalb ist es für Frankfurt am Main wichtig, eine Modellregion zu werden. Es benötigt lizensierte Verkaufsstellen, um den Cannabis-Schwarzmarkt wirkungsvoll einzudämmen und die Verbreitung von verunreinigtem Cannabis zu verhindern. Auch der Jugendschutz wird unter den Bedingungen eines kontrollierten Handels besser umzusetzen sein. Gerahmt werden die Bemühungen um eine Teilnahme als Modellregion von zahlreichen Aktivitäten der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Prävention und Beratung, gerade auch für junge Menschen. Finanziert durch das Drogenreferat bietet die Fachstelle Prävention spezifische Workshops, Elternabende und Fortbildungen zum Thema Cannabis an Schulen an. Im letzten Jahr konnten auf diese Weise unter anderem mehr als 1.250 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Das Drogenreferat fördert außerdem das App-basierte Beratungsangebot "Rauchmelder" - eine Maßnahme, die sich gezielt an riskant konsumierende Jugendliche und junge Erwachsene richtet. Beratung und Informationen (nicht nur) zum Thema Cannabis erhalten Jugendliche, Erwachsene, Angehörige und Fachkräfte natürlich auch in den vier Jugend- und Drogenberatungsstellen in Frankfurt. Und nicht zuletzt unterstützt das Drogenreferat die Projekte "Casemanagement und Beratung für cannabiskonsumierende Schülerinnen und Schüler an Frankfurter Schulen" (CaBS) und "Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsument:innen" (FreD). Zu 2.: Welche Cannabis-Clubs und welche Anbauvereinigungen im Sinne des CanG sind im Ortsbezirk 8 aktiv oder geplant und welche Geschäfte in Heddernheim, Niederursel und der Nordweststadt sind dem Magistrat bekannt, die Hanf lizenziert verkaufen wollen, wenn Frankfurt Modellregion wird? Es liegen dem Magistrat keine Informationen vor, welche Cannabis-Anbauvereinigungen sich im Ortsbezirk 8 in der Gründung befinden. Es gibt auch noch keine Planungen, an welchen Standorten es Cannabis-Abgabestellen für Erwachsene geben soll, wenn Frankfurt am Main eine Cannabis-Modellregion wird. Zu 3.: Welcher Mehraufwand (Kosten und Stellen) fällt für den Magistrat in welchen Behörden für das Prüfen und Erteilen der Erlaubnisse für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau und die gewerblichen Zulassungen an? Die zuständige Behörde für die Verwaltung der Cannabis-Anbauvereinigungen wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt. Bislang liegt in Hessen dazu noch keine Entscheidung vor. Aus Sicht des Magistrats sollte das Land Hessen in eigener Verantwortung die Anbauvereinigungen verwalten und überwachen. Für die Stadt Frankfurt würde dann für das Prüfen und Erteilen der Erlaubnisse für Anbauvereinigungen überhaupt kein Mehraufwand anfallen. Zu 4.: Wie wird im Ortsbezirk 8 das Konsumverbot im Umkreis von Schulen, Jugendeinrichtungen und Kindertagesstätten im Sinne des § 5 CanG durchgesetzt? Das Konsumverbot gemäß § 5 Konsumcannabisgesetz (KCanG) wird im Ortsbezirk 8 genauso durchgesetzt wie im gesamtem Stadtgebiet. Die Polizei sorgt im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgaben für den Schutz vor Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und bemüht sich um deren Aufklärung. Inwiefern das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt in die Verfolgung der neuen Ordnungswidrigkeiten aus dem KCanG einbezogen wird, muss vom Land Hessen noch entschieden werden. Zu 5.: Welche Schutz- und Kontrollmaßnahmen sind nach Kenntnis des Magistrats für die Einkaufszentren im Ortsbezirk 8 (Nordwestzentrum, Kleines Zentrum Thomas-Mann-Straße, Merton's Passage) geplant? Die Stadt Frankfurt am Main nimmt den Jugendschutz sehr ernst. Inwiefern die Stadtpolizei des Ordnungsamts allerdings in die Verfolgung von diesbezüglichen Ordnungswidrigkeiten nach dem KCanG überhaupt einbezogen ist, muss noch vom Land Hessen entschieden werden. Was Konsumverbote speziell in Einkaufszentren angeht, liegt die Verantwortung bei den Betreibern. Diese können im Rahmen von Benutzungs- und Hausordnungen über entsprechende Einschränkungen bestimmen.

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