Kiffen in der Öffentlichkeit des Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet?
Begründung
Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet? Obwohl Ärzte- und Lehrerverbände, aber auch die Polizeigewerkschaft davor gewarnt haben, hat der Deutsche Bundestag am 23.02.2024 das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung beschlossen (Cannabis-Gesetz - CanG), das bereits am 01.04.2024 in Kraft treten soll. Die Stadt Frankfurt hat sich außerdem als "Modellregion für den Cannabis-Konsum" beworben. Konsumenten dieser Droge soll damit der Konsum erleichtert werden, u.a. durch privaten Eigenanbau oder sogenannte "Anbauvereinigungen", die Konsumcannabis an Erwachsene weitergeben dürfen. In Zukunft dürfen dem Gesetz zufolge 25 Gramm zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum mitgeführt werden. Nach § 5 CanG ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kindertagesstätten und in deren Sichtweite, in Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Im Ortsbezirk 8 betrifft das neben den Schulflächen und Kindertagesstätten insbesondere die Jugendeinrichtungen wie Kinderhaus Abenteuerspielplatz, Jugendclub Kleines Zentrum - Junularo e.V., Kinder- und Jugendclub Cantate Domino, Klub für Kids (Ev. St. Thomasgemeinde) oder Jugendzentrum Arche im Kleinen Zentrum. Eine "Sichtweite" ist im Sinne des genannten Gesetzes bei einem Abstand von mehr als 100 Metern nicht mehr gegeben. Die Legalisierung von Cannabis ist für die Suchtprävention ungünstig. Daher sind insbesondere Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vor den Auswirkungen der Freigabe zu schützen.