Zufahrt zu den Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST
1321
Betreff: Zufahrt zu den
Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße Zu 1.: Die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen in der
Burgholzer Straße ist möglich, soweit nicht falsch parkende Fahrzeuge die
Durchfahrt behindern. Um hier entgegen zu wirken, werden zukünftig
verstärkt Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchgeführt. Darüber hinaus wird in Höhe der
Kleingartenanlage ein Poller installiert, so dass eine Durchfahrt nur noch für
Mitglieder der Kleingartenvereine möglich ist. Diese erhalten einen Schlüssel
für den Poller. Den
betroffenen Bereich als Anliegerstraßen auszuweisen, ist nicht praktikabel. Die
gültige Rechtssprechung lässt zu, dass jeder, der ein "Anliegen" im gesperrten
Bereich hat, in diesen einfahren kann. Damit ist eine wirksame Kontrolle und
Überwachung kaum möglich. Zu 2.: Der Weg zu den Kleingartenvereinen stellt kein
übergeordnetes Ziel für den Fahrzeugverkehr dar, weshalb durch den Magistrat
keine Beschilderung angeordnet werden kann. Es empfiehlt sich deshalb, dass
durch den Kleingartenverein ein entsprechender Antrag an die Deutsche Städte
Medien GmbH gerichtet wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2011, OM 267