Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zufahrt zu den Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1321 Betreff: Zufahrt zu den Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße Zu 1.: Die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen in der Burgholzer Straße ist möglich, soweit nicht falsch parkende Fahrzeuge die Durchfahrt behindern. Um hier entgegen zu wirken, werden zukünftig verstärkt Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchgeführt. Darüber hinaus wird in Höhe der Kleingartenanlage ein Poller installiert, so dass eine Durchfahrt nur noch für Mitglieder der Kleingartenvereine möglich ist. Diese erhalten einen Schlüssel für den Poller. Den betroffenen Bereich als Anliegerstraßen auszuweisen, ist nicht praktikabel. Die gültige Rechtssprechung lässt zu, dass jeder, der ein "Anliegen" im gesperrten Bereich hat, in diesen einfahren kann. Damit ist eine wirksame Kontrolle und Überwachung kaum möglich. Zu 2.: Der Weg zu den Kleingartenvereinen stellt kein übergeordnetes Ziel für den Fahrzeugverkehr dar, weshalb durch den Magistrat keine Beschilderung angeordnet werden kann. Es empfiehlt sich deshalb, dass durch den Kleingartenverein ein entsprechender Antrag an die Deutsche Städte Medien GmbH gerichtet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 267

Verknüpfte Vorlagen