Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1320
Betreff: Blitzanlagen auf
der Hanauer Landstraße in Fechenheim Die Entscheidung, welche Standorte
für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden,
erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die
Landespolizei und Unfallkommission vertreten ist. Die Arbeitsgruppe orientiert
sich bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern zur
Verkehrssicherheit wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen.
Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle
ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen
zurückzuführen sind, werden deshalb priorisiert. In dem vom Ortsbeirat
genannten Bereich liegt kein geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vor.
Aus diesem Grund wird von der
Installation einer stationären Überwachungsanlage abgesehen. Die Polizei
führt mehrmals wöchentlich zu verschiedenen Uhrzeiten
Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich durch. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
22.01.2018, EA 47