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Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1320 Betreff: Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und Unfallkommission vertreten ist. Die Arbeitsgruppe orientiert sich bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern zur Verkehrssicherheit wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, werden deshalb priorisiert. In dem vom Ortsbeirat genannten Bereich liegt kein geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vor. Aus diesem Grund wird von der Installation einer stationären Überwachungsanlage abgesehen. Die Polizei führt mehrmals wöchentlich zu verschiedenen Uhrzeiten Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich durch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 47