Bebauung im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST
1320
Betreff: Bebauung im
rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5 Der Magistrat kann mitteilen, dass
für die Liegenschaft Ziegelhüttenweg 5 im Jahr 1963 eine Baugenehmigung erteilt
wurde, die die heutige Nutzung umfasst. Der zum Zeitpunkt der
Genehmigungserteilung gültige Bebauungsplan legte für diesen Bereich
"Mischgebiet" fest, sodass die Nutzungen zu genehmigen waren und heute auf
Grund des Bestandsschutzes weiterhin zulässig sind. In gewerberechtlicher
Hinsicht bestehen keine Anhaltspunkte dahingehend, dass Anzeigepflichten
verletzt wurden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.05.2013, OM 2260