Bebauung im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1320
Betreff: Bebauung im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5 Der Magistrat kann mitteilen, dass für die Liegenschaft Ziegelhüttenweg 5 im Jahr 1963 eine Baugenehmigung erteilt wurde, die die heutige Nutzung umfasst. Der zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung gültige Bebauungsplan legte für diesen Bereich "Mischgebiet" fest, sodass die Nutzungen zu genehmigen waren und heute auf Grund des Bestandsschutzes weiterhin zulässig sind. In gewerberechtlicher Hinsicht bestehen keine Anhaltspunkte dahingehend, dass Anzeigepflichten verletzt wurden.