Bebauung im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5
Begründung
Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob der Betrieb im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5 bau- und gewerberechtlich genehmigt ist. Sofern dies nicht zutrifft, bitten wir die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen und dem Ortsbeirat zu berichten Begründung: Die Bewohner des Letzten Hasenpfades beschweren sich vermehrt über das rücksichtslose Verhalten des angrenzenden Betriebes. Die Wohnbebauung entlang des Letzten Hasenpfades grenzt in seiner Tiefe bis an die Liegenschaft Letzter Hasenpfad Nr. 11. Die über einen Privatweg erschlossenen Liegenschaften Ziegelhüttenweg Nr.13 und 15 sind ebenso betroffen.
Inhalt
Antrag vom 10.05.2013, OF 601/5
Betreff: Bebauung im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob der Betrieb im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5 bau- und gewerberechtlich genehmigt ist. Sofern dies nicht zutrifft, bitten wir die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen und dem Ortsbeirat zu berichten Begründung: Die Bewohner des Letzten Hasenpfades beschweren sich vermehrt über das rücksichtslose Verhalten des angrenzenden Betriebes. Die Wohnbebauung entlang des Letzten Hasenpfades grenzt in seiner Tiefe bis an die Liegenschaft Letzter Hasenpfad Nr. 11. Die über einen Privatweg erschlossenen Liegenschaften Ziegelhüttenweg Nr.13 und 15 sind ebenso betroffen.Beratung im Ortsbeirat: 5