Unterliederbach: Grundschule Gotenstraße
Stellungnahme des Magistrats
Das Interessenbekundungsverfahren "IBV" für die externe Begleitung der Phase Null ist veröffentlicht. Das IBV dient dazu, mögliche Bewerber für das sich anschließende Vergabeverfahren zu finden und auszuwählen. Es ist kein Bestandteil eines Vergabeverfahrens im Sinne des Vergaberechts. Das Verfahren ist grundsätzlich bei Bauleistungen ab 100.000 EUR (je Fachlos) bzw. bei Lieferungen und Dienstleistungen ab 50.000 EUR (je Auftrag) der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen beschränkter Ausschreibungen und freihändiger Vergaben vorzuschalten. In der Regel können sich die Interessentinnen und Interessenten innerhalb von vier Wochen bewerben. Nach Eingang der eingereichten Unterlagen werden diese unter bestimmten Kriterien geprüft und ausgewertet. Im Anschluss erfolgt das Vergabeverfahren, bei dem die ausgewählten Firmen über den Vergabemanager zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sie müssen hier ihr Angebot abgeben. In der Regel haben sie hierfür vier Wochen Zeit. Nach Eingang der Angebotsunterlagen werden diese nach den festgelegten Bewertungskriterien geprüft und ausgewertet. Nach Prüfung und Auswertung erfolgt der Vergabezuschlag. Der Bewerber, der den Zuschlag erhalten hat, führt die Phase Null durch. Beteiligt an der Phase Null sind das Staatliche Schulamt, das Stadtschulamt, der Stadtelternbeirat und der Stadtschüler*innenrat. Das Ergebnis dient als Grundlage für die Beauftragung der Bauleistung. Von der Ausschreibung der Interessenbekundung bis zur Erteilung des Zuschlags, vergehen in der Regel mindestens drei Monate. Eine Zeitschiene für die Durchführung der Phase Null kann erst erfolgen, wenn die Ergebnisse des Vergabeverfahrens vorliegen. Da für den Neubau der Grundschule auf ein Bestandsgrundstück zurückgegriffen werden kann, geht der Magistrat von einer schnelleren Planungs- und Umsetzungsmöglichkeit aus.