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Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1318 Betreff: Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße An der Kreuzung Westerbachstraße / Otto-Brenner-Straße ist lediglich eine Verkehrsbeziehung (von der Westerbachstraße links in die Otto-Brenner-Straße) untersagt. Die restlichen zugelassenen Fahrbeziehungen benötigen den Verkehrsraum innerhalb des Kreuzungsbereichs, so dass baulich kein Eingriff in die Verkehrsfläche vorgenommen werden kann. Da es sich bei der Otto-Brenner-Straße um eine Sackgasse handelt, ist davon auszugehen, dass es sich bei den Verkehrsteilnehmern, die vorsätzlich einen Verkehrsverstoß begehen, um Ortskundige bzw. Anwohner dieser Straße handelt. Die Markierung im Knotenpunkt wird dahingehend angepasst, dass aus Richtung Rödelheim eine durchgehende Leitlinie zur Verdeutlichung des Abbiegeverbots markiert wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4167

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