Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST
1318
Betreff: Kreuzung
Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße An der Kreuzung Westerbachstraße
/ Otto-Brenner-Straße ist lediglich eine Verkehrsbeziehung (von der
Westerbachstraße links in die Otto-Brenner-Straße) untersagt. Die restlichen
zugelassenen Fahrbeziehungen benötigen den Verkehrsraum innerhalb des
Kreuzungsbereichs, so dass baulich kein Eingriff in die Verkehrsfläche
vorgenommen werden kann. Da es sich bei der Otto-Brenner-Straße um eine
Sackgasse handelt, ist davon auszugehen, dass es sich bei den
Verkehrsteilnehmern, die vorsätzlich einen Verkehrsverstoß begehen, um
Ortskundige bzw. Anwohner dieser Straße handelt. Die Markierung im Knotenpunkt
wird dahingehend angepasst, dass aus Richtung Rödelheim eine durchgehende
Leitlinie zur Verdeutlichung des Abbiegeverbots markiert wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2015, OM 4167