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Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1317 Betreff: Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde Dem Magistrat liegt seit März diesen Jahres ein Antrag zum Abbruch eines Gemeindehauses mit Pfarramt sowie eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 19 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen vor. Die Verfahren sind zurzeit ausgesetzt, da sowohl der Abbruch als auch der beabsichtigte Neubau im Hinblick auf Denkmalschutz und die geltende Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I problematisch beurteilt werden und der Bauherr die aktuelle Planung überarbeiten möchte. Bescheide sind deshalb bisher nicht erteilt worden. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Schaffung von Wohnraum und einer Kindertageseinrichtung und sieht daher keinen Anlass zum Erwerb der Liegenschaft. Bei diesem Bauvorhaben besteht für den Investor keine Verpflichtung, öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen, der Magistrat hat keine rechtliche Handhabe dies vom Bauherrn zu fordern. Die Inanspruchnahme von Fördergeldern zu dessen Errichtung hängt allein vom Willen des Bauherrn und dessen Konzepten ab. Selbstverständlich bietet der Magistrat Bauwilligen im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme Fördergelder an und wirbt für dessen Inanspruchnahme. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.05.2013, V 746

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