Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST
1317
Betreff: Zukunft des
Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde Dem Magistrat liegt seit März
diesen Jahres ein Antrag zum Abbruch eines Gemeindehauses mit Pfarramt sowie
eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 19
Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen vor. Die Verfahren sind zurzeit ausgesetzt, da sowohl der
Abbruch als auch der beabsichtigte Neubau im Hinblick auf Denkmalschutz und die
geltende Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I problematisch beurteilt werden
und der Bauherr die aktuelle Planung überarbeiten möchte. Bescheide sind
deshalb bisher nicht erteilt worden. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Schaffung
von Wohnraum und einer Kindertageseinrichtung und sieht daher keinen Anlass zum
Erwerb der Liegenschaft. Bei diesem Bauvorhaben besteht für den Investor
keine Verpflichtung, öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen, der Magistrat
hat keine rechtliche Handhabe dies vom Bauherrn zu fordern. Die Inanspruchnahme
von Fördergeldern zu dessen Errichtung hängt allein vom Willen des Bauherrn und
dessen Konzepten ab. Selbstverständlich bietet der Magistrat Bauwilligen im
Rahmen der vorhandenen Förderprogramme Fördergelder an und wirbt für dessen
Inanspruchnahme.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.05.2013, V 746