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Kein zweites Wiesenhüttenstift, dafür sozialer, ökologischer und nachbarschaftlicher Wohnungsbau auf dem Gelände und in den Gebäuden des St. Marienkrankenhauses

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1316 Betreff: Kein zweites Wiesenhüttenstift, dafür sozialer, ökologischer und nachbarschaftlicher Wohnungsbau auf dem Gelände und in den Gebäuden des St. Marienkrankenhauses Der Regionale Flächennutzungsplan weist das Areal des Marienkrankenhauses als Nutzung für den Gemeinbedarf aus. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Zulässig sind demnach klinische Nutzungen in bisherigem Umfang. Auch andere stadtteilbezogene Gemeinbedarfseinrichtungen wären zulässig. Konkrete Bebauungsplanungen sind dem Magistrat bisher nicht vorgestellt worden, auch Anträge liegen nicht vor. Die informellen Bauberatungsgespräche wurden auf der Grundlage der oben genannten Rahmenbedingungen geführt. Dabei wurde kommuniziert, dass ein Anspruch auf Realisierung höherwertiger Nutzungen nicht gegeben sei. Jedoch sei auch nicht auszuschließen, dass der Magistrat aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum zu einem späteren Zeitpunkt über andere Nutzungsmöglichkeiten des Areals nachdenken wird. Im Falle einer Umstrukturierung der Krankenhausfläche werden intensive Gespräche über eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit dem Eigentümer zu führen sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2013, OM 2241