Kein zweites Wiesenhüttenstift, dafür sozialer, ökologischer und nachbarschaftlicher Wohnungsbau auf dem Gelände und in den Gebäuden des St. Marienkrankenhauses
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST
1316
Betreff: Kein zweites
Wiesenhüttenstift, dafür sozialer, ökologischer und nachbarschaftlicher
Wohnungsbau auf dem Gelände und in den Gebäuden des St. Marienkrankenhauses
Der Regionale Flächennutzungsplan weist das Areal
des Marienkrankenhauses als Nutzung für den Gemeinbedarf aus. Das Grundstück
liegt im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Zulässig sind demnach klinische Nutzungen in bisherigem Umfang. Auch andere
stadtteilbezogene Gemeinbedarfseinrichtungen wären zulässig. Konkrete Bebauungsplanungen sind dem Magistrat
bisher nicht vorgestellt worden, auch Anträge liegen nicht vor. Die informellen
Bauberatungsgespräche wurden auf der Grundlage der oben genannten
Rahmenbedingungen geführt. Dabei wurde kommuniziert, dass ein Anspruch auf
Realisierung höherwertiger Nutzungen nicht gegeben sei. Jedoch sei auch nicht
auszuschließen, dass der Magistrat aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum
zu einem späteren Zeitpunkt über andere Nutzungsmöglichkeiten des Areals
nachdenken wird. Im
Falle einer Umstrukturierung der Krankenhausfläche werden intensive Gespräche
über eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit dem Eigentümer zu führen
sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.05.2013, OM 2241