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Zebrastreifen in der Grusonstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da Fußgängerüberwege nur angelegt werden dürfen, wenn lediglich ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss (siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO zu § 26, Randnummer 3). Dies dient der Verkehrssicherheit, um schwerste Unfälle zu vermeiden, wenn Fahrzeugführende auf nur einem Streifen dem Fußverkehr Vorrang gewähren und auf dem anderen verbotswidrig und gefährdend rechts oder links vorbeigefahren wird. Eine lichtsignalgeregelte, barrierefreie Querungsmöglichkeit steht 85 m südlich zur Verfügung. Mittelfristig verweist der Magistrat auf die geplante bauliche Umgestaltung des Danziger Platzes und der Grusonstraße, die selbstverständlich auch eine insgesamt neue, anforderungsgerechte Fußverkehrsführung beinhaltet.

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