Zeilsheim: Kurzzeitparkplätze in der Hofheimer Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1312
Betreff: Zeilsheim: Kurzzeitparkplätze in der Hofheimer Straße Bei allem Verständnis für die vorliegende Anregung gibt der Magistrat zu bedenken, dass die Hofheimer Straße durch den fließenden Verkehr stark frequentiert wird und eine Ausweitung der Stellplätze über die vorhandene Ladezone hinaus, den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen würde. Vor diesem Hintergrund regt der Magistrat an, dass stattdessen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Hofheimer Straße 1 Gespräche dahingehend geführt werden, die auf der Liegenschaft vorhandenen Parkplätze, Kunden zum Kurzzeitparken zur Verfügung zu stellen.