Zeilsheim: Kurzzeitparkplätze in der Hofheimer Straße
Begründung
Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Geschäftshaus Hofheimer Straße 1 aus dem bestehenden Parkplatzangebot zwei Parkplätze als Kurzzeitparkplätze für eine Parkdauer mit Parkscheibe von 2 Stunden, in der Zeit von Mo-Fr, 07 - 17 Uhr auszuweisen und diese dann auch mit in die Verkehrsüberwachung aufzunehmen. Begründung: Das Geschäftshaus in der Hofheimer Straße hat im Erdgeschoss eine Ladenzeile mit 5 Geschäften. Die vor den Geschäften vorhandenen Parkplätze stehen jedoch selten der Kundschaft zur Verfügung. Das Ansinnen der Geschäftsleute, die alle ihre Geschäfte erst vor einiger Zeit eröffnet haben - oder kurz vor der Eröffnung stehen, möchte der Ortsbeirat gerne unterstützen.
Inhalt
Antrag vom 29.04.2015, OF 1365/6
Betreff: Zeilsheim: Kurzzeitparkplätze in der Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Geschäftshaus Hofheimer Straße 1 aus dem bestehenden Parkplatzangebot zwei Parkplätze als Kurzzeitparkplätze für eine Parkdauer mit Parkscheibe von 2 Stunden, in der Zeit von Mo-Fr, 07 - 17 Uhr auszuweisen und diese dann auch mit in die Verkehrsüberwachung aufzunehmen. Begründung: Das Geschäftshaus in der Hofheimer Straße hat im Erdgeschoss eine Ladenzeile mit 5 Geschäften. Die vor den Geschäften vorhandenen Parkplätze stehen jedoch selten der Kundschaft zur Verfügung. Das Ansinnen der Geschäftsleute, die alle ihre Geschäfte erst vor einiger Zeit eröffnet haben - oder kurz vor der Eröffnung stehen, möchte der Ortsbeirat gerne unterstützen.Beratung im Ortsbeirat: 6