Planung und Umsetzung der Erweiterung des Günthersburgparks
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1308
Betreff: Planung und Umsetzung der Erweiterung des Günthersburgparks Der Betriebshof des Grünflächenamtes ist Bestandteil des Untersuchungsraumes der vorbereitenden Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB "Verflechtungsbereich Bornheim/Seckbach, Einhausung A 661" (§ 8783 vom 30.09.2010). Bei dieser Untersuchung wird im Zuge des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenkonzeptes unter anderem die Erweiterung bzw. die Vernetzung des Günthersburgparks zunächst grob überprüft. Eine separate Etatisierung von Planungsmitteln ist daher unnötig. Erst auf der Basis der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung sind unter Berücksichtigung des Rahmenkonzeptes detaillierte Planungen für eine Parkerweiterung sinnvoll. Aussagen zur Haushaltsrelevanz für diese Konkretisierungsebene sind heute nicht möglich. Es ist beabsichtigt, den Bericht zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen zum Jahresbeginn 2013 den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten. Es ist derzeit nicht absehbar, mit welcher inhaltlichen Zielrichtung eine Beschlussfassung der Gremien erfolgt und welche Etatauswirkungen hieraus resultieren werden.